Was Immobilienverkäufer & Immobilienkäufer und Vermieter & Mieter jetzt beachten sollten
Inhaltsübersicht
Klassische Immobilienbesichtigungen sind nicht mehr möglich!
Alternativen zu Live-Besichtigungen
Was ist wegen der Coronakrise bei Besichtigungen zu beachten?
Muss ein Mieter während der Coronapandemie einer Besichtigung zustimmen?
Immobilienverkäufer und Vermieter, sowie Kaufinteressenten und Mietinteressenten, sind in Zeiten des Coronavirus stark verunsichert. Doch meist drängt die Zeit und man kann nicht auf entspanntere Zeiten warten. Für viele stellt sich die entscheidende Frage: Kann man jetzt noch Immobilienbesichtigungen durchführen bzw. Immobilien besichtigen? Grundsätzlich ist dies möglich, wenn diese unbedingt notwendig sind, strenge Hygiene-Konzepte und alle geltenden Regeln und Bestimmungen wie Ausgangsbeschränkungen, Entfernungseinschränkungen, etc. eingehalten werden. Diese können von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen.
Manchmal können Immobilienverkäufe und Immobilienkäufe bzw. Immobilienvermietungen und Immobilienanmietungen definitiv nicht aufgeschoben werden. Zum Beispiel, wenn man aus einer Immobilie aufgrund Eigenbedarfs ausziehen muss oder durch einen berufsbedingten Umzug ein neues Zuhause benötigt. Genauso kann man als Verkäufer gezwungen sein, schnell handeln zu müssen, wenn man sich z.B. in einer finanziellen Notsituation befindet, eine Zwangsversteigerung ansteht oder einfach nur, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können. Die aktuelle Situation erfordert die Einhaltung eines Hygienekonzepts, die Einhaltung der Abstandsregelung und weiterer Vorsichtsmaßnahmen, die das Risiko einer Ansteckung weitestgehend unterbinden.
Klassische Immobilienbesichtigungen sind nicht mehr möglich! Hier sollten Profis ran…
Wer jetzt den Verkauf seiner Immobilie plant, weil er es nicht verschieben kann, der sollte bei den Besichtigungen sehr vorsichtig sein. Manche Immobilienmakler bieten virtuelle Besichtigungen an, um im Vorfeld schon eine Selektion der Kaufinteressenten vorzunehmen. Da lässt sich das Risiko schon mal vorab auf ein Bruchteil reduzieren. Die Kaufinteressenten, die dann noch verbleiben, werden mit einer mindestens 80%igen-Wahrscheinlichkeit die Immobile kaufen. Abgesehen davon unterhalten versierte Immobilienmakler meist eine Datenbank vorgemerkter Kaufinteressenten, deren detaillierte Wunschvorstellungen sich dann mit Ihrer Immobilie abgleichen lassen.
Bei den Besichtigungen muss eine Reihe von Hygiene-Regeln eingehalten werden:
- Reinigung und Desinfizieren der Hände unmittelbar vor Besichtigung (Desinfektionsmittel & Handwaschmittel sollen zur Verfügung gestellt werden!)
- Kein Körperkontakt – Händeschütteln ist natürlich untersagt!
Nicht mehr als drei Personen sollten anwesend sein! - Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern muss immer gewährleistet sein!
Auf die Nies- und Hustenetikette achten:
Niesen und Husten nur in die Armbeuge, nicht in die Hand! - Berührungen von Gesicht, insbesondere Mund, Augen, Nase sind zu vermeiden!
- Die Immobilie sollte vor und während der Besichtigung gut durchlüftet werden!
- Atemmasken (FFP2 oder gleichwertige) müssen getragen werden!
- Dokumente dürfen nicht ausgetauscht werden!
- Kontakte zu Gegenständen (Türklinke, etc.) sind zu vermeiden!
Muss ein Mieter während der Coronapandemie einer Besichtigung zustimmen?
Sollte eine Immobilie noch bewohnt bzw. vermietet sein, so wird es schwierig, während der Pandemie Besichtigungen durchzuführen. Vor allem als Privatperson könnte dies vom derzeitigen Mieter als private Zusammenkunft ausgelegt und somit nicht akzeptiert werden. Dies ist momentan eine Grauzone, die über eine Vermarktung durch einen Makler nicht berührt wird, da es sich hier bei der Ausübung der Maklertätigkeit um eine Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit handelt und definitiv keine private Zusammenkunft darstellt und daher auch die aktuelle Zweihaushalts- beziehungsweise Zweipersonenregelung außer Kraft setzt. Besondere Rücksicht sollte allerdings auf diejenigen genommen werden, die Angst vor Kontakten aus gesundheitlichen Gründen haben. Vor allem bei gefährdeten Personengruppen, wie ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen, ist besondere Vorsicht geboten. Das heißt, dass hier definitiv nur unumgängliche Besichtigungen (erst nach ausgiebiger Zurverfügungstellung von Objektdaten in Form von Bildern, virtuellen Rundgängen, etc.) erfolgen sollen und die Vorsichtsmaßnahmen umso strenger ausfallen müssen. Auf alle Fälle müssen die Umstände für den Mieter zumutbar bleiben, denn: die Gesundheit steht hier im Vordergrund!
Beabsichtigen Sie Ihr Haus oder Wohnung zu verkaufen und sind unsicher, ob Sie derzeit Besichtigungen durchführen sollen bzw. wie Sie diese risikofrei für die Interessenten und sich selber durchführen können?
Kontaktieren Sie uns: Wir können Ihnen hilfreiche Tipps zur Abwicklung geben und Ihnen gegebenenfalls die Erstellung einer virtuellen Besichtigungstour anbieten. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Immobilie den Kaufinteressenten im Vorfeld zu präsentieren, wie z.B. mit professionellen Bildern durch einen spezialisierten Fotografen, 360°-Rundgängen und Videos, bevor Sie sich einem großen Risiko aussetzen. Wenn Sie über einen Immobilienmakler verkaufen, erfolgt die Präsentation Ihrer Immobilie professionell und für Sie völlig risikofrei.