Aktuelle Bodenrichtwerte für Bayern abfragen

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Orientierungswert für den Boden innerhalb einer bestimmten Bodenrichtwertzone. Er wird in Euro pro Quadratmeter angegeben und bezieht sich auf ein unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit festgelegten Merkmalen. Die zuständigen Gutachterausschüsse ermitteln ihn anhand ihrer Kaufpreissammlung.

Für die Einordnung Ihres Grundstücks sind die passende Zone, der Stichtag und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks wichtig. Ein Bodenrichtwert ist keine individuelle Bewertung Ihres gesamten Anwesens.

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Kostenlose Anfrage zum Bodenrichtwert

Für Ihre Anfrage bei AkuRat benötigen wir die folgenden Informationen. Die Anfrage an uns ist kostenlos; amtliche Auskünfte und Dokumente können je nach Anbieter gebührenpflichtig sein.

Wie und wie oft wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Die Ermittlung gehört zu den Aufgaben der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse. Grundlage ist die Kaufpreissammlung, in der tatsächliche Grundstücksverkäufe ausgewertet werden.

In Bayern werden Bodenrichtwerte im zweijährigen Rhythmus zum 1. Januar eines geraden Jahres ermittelt. Prüfen Sie bei einer Auskunft, welcher Stichtag für den jeweiligen Ort bereits veröffentlicht ist. Der Ermittlungsstichtag und der Zeitpunkt der Veröffentlichung sind unterschiedliche Angaben.

Was sind Bodenrichtwertkarten?

Bodenrichtwertkarten zeigen Zonen, denen jeweils ein Bodenrichtwert zugeordnet ist. Der Wert bezieht sich auf einen Quadratmeter eines fiktiven, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale für die jeweilige Zone typisch sind. Die Zonengrenzen entsprechen daher nicht automatisch den Grenzen einer Straße oder eines Ortsteils.

Vergleichen Sie die beschriebenen Merkmale, etwa die Nutzungsart und den Entwicklungszustand, mit Ihrem Grundstück. Vorhandene Gebäude werden durch den Bodenrichtwert nicht mitbewertet; für den Wert der gesamten Immobilie ist eine gesonderte Betrachtung erforderlich.

Weitere Grundlagen und Auskunftswege: BORIS-Bayern, Aufgaben der Gutachterausschüsse (§ 193 BauGB) und Bodenrichtwertgrundstück (§ 13 ImmoWertV).

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie derzeit wert ist?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einer bestimmten Lage. Er wird als ein wesentlicher Faktor zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen. Es sind jedoch noch weitere Faktoren für die Immobilienbewertung notwendig. Wir ermitteln für Sie gerne professionell den Wert Ihrer Immobilie.

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