Erfahrungen & Bewertungen zu AkuRat Service Real Estate e.K.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Provisionsanspruch
    Mit der Anforderung eines Objektexposés in Kenntnis einer im Falle eines Abschlusses anfallenden Provision kommt zwischen dem Empfänger und AkuRat Service Real Estate e.K. ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Der Exposéversand geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf eine Provisionsentstehung der AkuRat Service Real Estate e.K., sollte ein Ankauf oder eine Anmietung bzw. ein Tauschgeschäft erfolgen.
    Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages (nur bei Gewerbemietobjekten!) kommt und dies auf die Tätigkeit des Immobilienmaklers zurückgeht. Hiervon sind provisionsfreie Miet-/Kaufobjekte nicht betroffen, die laut Exposé entsprechend ausgewiesen werden. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht in Rechnung gestellt. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin
    unverbindlich und kostenfrei.

 

  • 2 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Es ist ausdrücklich untersagt, übersandte Angebote und Informationen, insbesondere Exposés ohne ausdrückliche Zustimmung der AkuRat Service Real Estate e.K., die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der AkuRat Service Real Estate e.K. sind vertraulich und ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzsumme in Höhe der Provision an AkuRat Service Real Estate e.K. verpflichtet.  Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der AkuRat Service Real Estate e.K. wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

  • 3 Doppeltätigkeit
    AkuRat Service Real Estate e.K. darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

  • 4 Vorkenntnis
    Ist dem Kunden das von AkuRat Service Real Estate e.K. angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen – mitzuteilen und zu belegen. Sollte diese Benachrichtigung einer Vorkenntnis vom Kunden unterbleiben bzw. verspätet erfolgen, so ist dieser gegenüber der AkuRat Service Real Estate e.K. schadensersatzpflichtig.

 

  • 5 Angebote/Eigentümerangaben
    AkuRat Service Real Estate e.K. weist darauf hin, dass die Angebote freibleibend und unverbindlich erfolgen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die von AkuRat Service Real Estate e.K. weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten und wurden auf ihre Richtigkeit nicht überprüft. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

  • 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
    Eine Honorarzahlungsverpflichtung des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

  • 7 Höhe der Provision
    Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Mietpreis. Bei einem Immobilientausch wird der notariell ausgewiesene Tauschwert der zu vermittelten Immobilie angesetzt und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% (3% zzgl. 19% MwSt.) vom Kaufpreis bzw. Tauschwert bzw. 3,57 Monatsmieten (3 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt.) an Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 2021: 19%).

 

  • 8 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
    Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung mit einem 8-tägigen Zahlungsziel. Erfolgt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und den Kauf- bzw. Mietpreis, der als Bemessungsgrundlage für den Provisionsanspruch dient, zu erteilen.

 

  • 9 Informationspflicht Eigentümer
    Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

  • 10 Aufwendungsersatz Eigentümer

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

 

  • 11 Haftungsbegrenzung
    Die Haftung der AkuRat Service Real Estate e.K. wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

  • 12 Verjährung
    Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

  • 13 Gerichtsstand
    Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

  • 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

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