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Die Grundsteuer-Hebesätze sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer für Immobilien. Hier sind einige ausführlichere Informationen zu den Grundsteuer-Hebesätzen im Jahr 2024:

Grundsteuer-Hebesätze 2024 nach Bundesländern:

Schleswig-Holstein: Der Grundsteuer-Hebesatz beträgt im Jahr 2024 in Schleswig-Holstein durchschnittlich etwa 450 Prozentpunkte.

Hamburg: In Hamburg liegt der Grundsteuer-Hebesatz für das Jahr 2024 bei etwa 450 Prozentpunkten.

Niedersachsen: Der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz in Niedersachsen für 2024 liegt bei etwa 400 Prozentpunkten.

Bremen: In Bremen beträgt der Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2024 durchschnittlich etwa 450 Prozentpunkte.

Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen hat einen durchschnittlichen Grundsteuer-Hebesatz von etwa 600 Prozentpunkten für das Jahr 2024.

Hessen: Der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz in Hessen für 2024 liegt bei etwa 550 Prozentpunkten.

Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz beträgt der Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2024 durchschnittlich etwa 400 Prozentpunkte.

Baden-Württemberg: Der Grundsteuer-Hebesatz liegt in Baden-Württemberg im Jahr 2024 durchschnittlich bei etwa 400 Prozentpunkten.

Bayern: Bayern hat einen durchschnittlichen Grundsteuer-Hebesatz von etwa 400 Prozentpunkten für das Jahr 2024.

Saarland: Im Saarland beträgt der Grundsteuer-Hebesatz für das Jahr 2024 durchschnittlich etwa 500 Prozentpunkte.

Berlin: In Berlin liegt der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz für 2024 bei etwa 600 Prozentpunkten.

Brandenburg: Der Grundsteuer-Hebesatz in Brandenburg beträgt im Jahr 2024 durchschnittlich etwa 450 Prozentpunkte.

Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2024 durchschnittlich etwa 400 Prozentpunkte.

Sachsen: Der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz in Sachsen für 2024 liegt bei etwa 350 Prozentpunkten.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt beträgt der Grundsteuer-Hebesatz im Jahr 2024 durchschnittlich etwa 400 Prozentpunkte.

Beachten Sie:

Diese Werte dienen nur als Durchschnittswerte und können je nach Gemeinde variieren.

Die Grundsteuer wird anhand des Einheitswerts und des Grundsteuer-Hebesatzes berechnet. Es ist wichtig, die aktuellen lokalen Steuersätze und Berechnungsmethoden zu überprüfen, da diese sich im Laufe der Zeit ändern können.

Für eine genaue Berechnung der Grundsteuer ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder an die örtlichen Steuerbehörden zu wenden.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, professionellen Rat einzuholen. Nehmen Sie sich Zeit und profitieren Sie von einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr AkuRat Immobilien Team