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Ein Vermieter in Deutschland kann die Miete ohne Renovierung erhöhen, indem er sich auf den § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beruft, der die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete regelt. Hier sind die Schritte, die der Vermieter in der Regel befolgen muss:

Ankündigung der Mieterhöhung: Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und dabei die genauen Gründe für die Erhöhung angeben. Hierbei bezieht er sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Begründung der Mieterhöhung: In der schriftlichen Ankündigung muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen und auf die ortsübliche Vergleichsmiete hinweisen. Er kann sich dabei auf einen Mietspiegel oder ein Gutachten stützen.

Angemessenheit der Mieterhöhung: Die Mieterhöhung muss angemessen sein und darf nicht über den Betrag hinausgehen, der durch die ortsübliche Vergleichsmiete gerechtfertigt ist.

Reaktion des Mieters: Der Mieter hat das Recht, der Mieterhöhung innerhalb von zwei Monaten schriftlich zu widersprechen. Wenn der Mieter nicht reagiert oder zustimmt, gilt die Mieterhöhung als akzeptiert.

Kappungsgrenzen: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter bei dieser Art der Mieterhöhung keine konkreten Modernisierungsmaßnahmen durchführt. Die Erhöhung basiert auf Vergleichsmieten in der Umgebung.

Wenn die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgrund fehlender Vergleichsobjekte, insbesondere aufgrund umfassender Sanierungen in der Umgebung, schwierig ist, kann dies eine besondere Situation darstellen. In solchen Fällen kann der Vermieter alternative Methoden nutzen oder bestimmte Umstände berücksichtigen. Hier sind einige Aspekte, die in Betracht gezogen werden könnten:

Mietspiegel: Wenn ein qualifizierter Mietspiegel für die Region existiert, kann dieser als Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete dienen. Mietspiegel enthalten typischerweise Durchschnittsmieten für verschiedene Wohnungsgrößen und -lagen.

Gutachten: Der Vermieter könnte ein qualifiziertes Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Dies kann eine teurere, aber genauere Methode sein.

Begrenzung durch Angemessenheit: Selbst, wenn die genaue ortsübliche Vergleichsmiete schwer zu ermitteln ist, bleibt die Anforderung, dass die Mieterhöhung angemessen sein muss. Eine unangemessene Mietsteigerung, die nicht durch vergleichbare Mieten gerechtfertigt ist, könnte rechtlich problematisch sein.

Mietervereinigung oder Rechtsanwalt konsultieren: In Fällen von Unsicherheit oder Streitigkeiten könnte es ratsam sein, sich an eine Mietervereinigung oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden. Diese können bei der Prüfung der Mieterhöhung und der rechtlichen Situation helfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Mieter in Deutschland das Recht haben, einer Mieterhöhung zu widersprechen. Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete schwer zu ermitteln ist, könnte dies ein legitimer Grund für einen Widerspruch sein. In solchen Fällen ist rechtlicher Rat besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Interessen der Mieter geschützt sind.

Wenn der Vermieter die Miete aus anderen Gründen erhöhen möchte, sollte er dies sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Es ist ratsam, dass Mieter, die mit einer Mietpreiserhöhung konfrontiert sind, ihre Rechte verstehen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Interessen zu schützen.

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