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Gebäudeenergiegesetz / Heizungsgesetz

Für Eigenheimbesitzer und Hauskäufer bringt das neue Jahr einige Veränderungen mit sich: 2024 steht im Zeichen des neuen Heizungsgesetzes. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen – von Gesetzesänderungen über Veränderungen der Fördermittel bis hin zur Ausweitung der Solarpflicht.

Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.

Diese Regelung gilt vorerst nur für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten. Übergangsfristen bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 gelten für andere Neubauten und Bestandsgebäude. Zu den Inhalten des GEG 2024 gehören

  • regelmäßige Überprüfungen von Heizungsanlagen und Wärmepumpen,
  • die Durchführung erforderlicher Optimierungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach der Betriebsprüfung,
  • die hydraulische Abstimmung des Heizungssystems bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen,
  • der Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebszeit,
  • das Verbot umweltschädlicher Heizungsanlagen und
  • die Dämmung der oberen Geschossdecke beim Kauf, Erbe oder Schenkung einer Immobilie.

Anpassung der Heizungsförderung: Ab 2024 können Eigenheimbesitzer, die moderne Heizungssysteme installieren, mit höheren Fördergeldern von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen.

Der Basisförderungssatz beträgt dann 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Eigenheimbesitzer mit niedrigen und mittleren Einkommen einen Einkommensbonus von 30 Prozent sowie einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für einen besonders schnellen Heizungsaustausch erhalten.

Isolierpflicht für Rohrleitungen:
Ungedämmte Warmwasser- und Heizungsrohrleitungen sind künftig nicht mehr zulässig. Bei Austausch müssen diese Rohre isoliert werden, wobei die Oberflächentemperatur bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Zusätzlich werden Dämmvorschriften für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen eingeführt.

Bußgelder für Verstöße gegen das Heizungsgesetz
Verstöße gegen die neuen Vorschriften des GEG ab 2024 können Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 Euro nach sich ziehen. Die Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes und der Zuwiderhandlung ab. Die Feststellung von Verstößen kann beispielsweise durch Schornsteinfegerbetriebe oder Fachbetriebe erfolgen, und je nach Region müssen unterschiedliche Stellen darüber informiert werden.

Ausweitung der Solarpflicht
Obwohl es aktuell noch keine bundesweite Solarpflicht in Deutschland gibt, gibt es in einigen Bundesländern eigene Regelungen. Ab 2024 werden in Bremen und Nordrhein-Westfalen Vorgaben für Photovoltaikanlagen bei grundlegenden Dachsanierungen eingeführt.

Erhöhung der CO2-Steuer
Die CO2-Steuer wird im Jahr 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben, nachdem die geplante Erhöhung für das Jahr 2023 ausgesetzt wurde.

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie mehr Informationen benötigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr AkuRat Immobilien Team