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Ja, grundsätzlich dürfen in Bayern, wie auch in anderen deutschen Bundesländern, Haustiere gehalten werden. Das Recht, Haustiere zu halten, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine grundlegende Regelung handelt und landesrechtliche Regelungen und die individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag ebenfalls relevant sein können.

Hier sind einige wichtige Aspekte:

BGB-Regelung: Gemäß § 535 Abs. 1 BGB hat der Mieter das Recht, die Mietsache „nach seinem Belieben zu benutzen.“ Das schließt in der Regel auch die Haltung von Haustieren ein.

Mietvertrag: Es ist jedoch möglich, dass im Mietvertrag spezifische Regelungen zur Tierhaltung festgelegt sind. Vermieter können im Mietvertrag gewisse Beschränkungen oder Auflagen zur Haustierhaltung vorsehen. Diese sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Rücksichtnahme auf andere Mieter: Selbst, wenn der Mietvertrag die Haustierhaltung erlaubt, müssen Mieter darauf achten, dass ihre Tiere keine Belästigung für andere Mieter oder Nachbarn darstellen. Lärm, Geruch oder andere Beeinträchtigungen könnten zu Problemen führen.

Besondere Regelungen in Gemeinschaftsanlagen: In Wohnanlagen mit Gemeinschaftsbereichen oder Mehrfamilienhäusern können Hausordnungen oder Gemeinschaftsregelungen spezielle Vorgaben zur Haustierhaltung enthalten.

Es ist daher ratsam, vor dem Abschluss eines Mietvertrags die Regelungen zur Haustierhaltung zu klären und gegebenenfalls Vereinbarungen im Mietvertrag zu treffen. Bei Unsicherheiten oder Konflikten zwischen Mietern und Vermietern kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein, um die jeweiligen Rechte und Pflichten zu verstehen.

Es ist wichtig, im Falle von Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. In einigen Fällen wäre es sinnvoll, individuelle Absprachen zu treffen oder den Vermieter um nachträgliche Genehmigung zu bitten. Beachte jedoch, dass eigenmächtiges Handeln gegen vertragliche Vereinbarungen rechtliche Konsequenzen haben könnte. Im Zweifelsfall könnte eine rechtliche Beratung in Erwägung gezogen werden, um die genaue Situation zu klären und die jeweiligen Rechte zu verstehen.

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