Erfahrungen & Bewertungen zu AkuRat Service Real Estate e.K.

Die aktuelle Zinssituation verleitet viele Immobilienbesitzer dazu, eine Umschuldung vorzunehmen. Natürlich lassen sich die Banken die Darlehenszinsen bis zum Darlehenende bezahlen, d.h. es fällt eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an.

Vorab: Es ist nur in bestimmten Situationen möglich, diese Zinszahlung steuerlich geltend zu machen. Natürlich kann eine Absetzbarkeit nur erfolgen, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt bzw. beim Verkauf der Immobilie. Bei der Vermietung können diese  „Zusatzkosten“ als Werbungskosten abgesetzt werden.

Beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist können diese Kosten, die bei der vorzeitigen Darlehensbeendigung entstehen, als „Veräußerungskosten“ in Ihrer Steuererklärung deklariert werden. Somit wird Ihr Veräußerungsgewinn minimiert und die Steuerlast entsprechend geringer.