Erfahrungen & Bewertungen zu AkuRat Service Real Estate e.K.

Pflicht des Vermieters Bestellung Nachlasspfleger:
Wenn ein Mieter verstirbt, gibt es rechtliche und praktische Aspekte zu beachten, insbesondere wenn es um die Fortsetzung des Mietverhältnisses geht. Hier sind einige allgemeine Schritte, die in solchen Situationen typischerweise unternommen werden:
In diesem Fall  ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen

Benachrichtigung der Vermieter:
Die Hinterbliebenen sollten den Vermieter so schnell wie möglich über den Tod des Mieters informieren.

Nachlasspfleger und Erbschein: Ein Nachlasspfleger oder Erbe sollte benannt werden. In einigen Ländern ist ein Erbschein erforderlich, um die rechtliche Vertretung des Erben zu bestätigen. Der Vermieter sollte akzeptieren, dass ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger die Angelegenheiten des Verstorbenen regelt.

Fortsetzung des Mietverhältnisses: Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe beenden, wenn keine berechtigten Erben vorhanden sind oder die Wohnung anderweitig genutzt werden soll. Der Vermieter kann die Miete für den Monat, in dem der Mieter verstorben ist, bis zum Ende des Mietverhältnisses verlangen. In einigen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist möglich sein.

Mietzahlungen:  Es ist ratsam, in dieser Situation rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden und die jeweiligen lokalen Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden.

 

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr AkuRat Immobilien Team