Diese Provisionspraxis für Mietobjekte in Deutschland hat sich verändert: zum 01.06.2015 trat das neue Bestellerprinzip in Kraft. Nach diesem Prinzip muss zukünftig der Vermieter den Makler bezahlen, wenn er diesen mit der Vermietung beauftragt.
Diese Neuerung betrifft ausschließlich die Vermietung von privatem Wohnraum – Verkäufe und gewerbliche Vermietung bleiben davon unberührt!
Was bedeutet das für den Vermieter? Wenn ein Vermieter einen Makler für die Vermietung seiner Immobilie beauftragt, ist er für die Bezahlung der Provision zuständig.
Diese Kosten müssen zwar künftig eingeplant werden, können jedoch bei den Mieteinkünften steuerlich als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Viele Vermieter werden auch weiterhin den großen Zeitaufwand, verbunden mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand für Insertionen, etc. aus dem Weg gehen. Abgesehen davon, bleiben die Kenntnisse, Erfahrungen und Kontakte eines Maklers weiterhin der Erfolgsfaktor für eine gute und sehr schnelle Vermietung.
Fazit: Um einen solventen Mieter zu finden und sich zeitraubende Arbeiten, von der Präsentation bis hin zu den Besichtigungen und letzten Endes der korrekten Mietvertragsgestaltung, zu ersparen, werden sich die meisten Eigentümer früher oder später weiterhin für einen Immobilienmakler entscheiden.
Sehen Sie sich hierzu unseren Vermietservice an.
Was bedeutet das für den Mieter? Es fallen nur Provisionskosten an, wenn ein Mietinteressent einen Makler mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt und es zu einem Mietvertragsabschluss kommt.