Erfahrungen & Bewertungen zu AkuRat Service Real Estate e.K.

Das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland betrifft auch die Immobilienvermittlung. Es gibt spezifische Vorschriften und Verpflichtungen für Immobilienmakler und -vermittler, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte bezüglich des Geldwäschegesetzes und seiner Anwendung auf die Immobilienvermittlung:

Verpflichtete Person: Immobilienmakler und -vermittler gelten gemäß dem Geldwäschegesetz als „Verpflichtete“ und sind daher dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu ergreifen.

Identifizierungspflicht: Immobilienmakler müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und dokumentieren. Das bedeutet, dass sie die Identität von Käufern und Verkäufern sowie gegebenenfalls von Mietinteressenten feststellen müssen.

Risikobewertung: Immobilienmakler müssen eine Risikobewertung durchführen, um potenzielle Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren, die mit ihren Geschäften verbunden sein könnten. Dazu gehören beispielsweise Transaktionen mit hohen Bargeldbeträgen oder Kunden aus Ländern mit höherem Risiko für Geldwäsche.

Meldung von Verdachtsfällen: Wenn ein Immobilienmakler den Verdacht hat, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung steht, ist er verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden.

Dokumentation und Aufzeichnungspflicht: Immobilienmakler müssen alle relevanten Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit ihren Kunden und Transaktionen aufbewahren.

Schulung und Sensibilisierung: Immobilienmakler müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Anforderungen des Geldwäschegesetzes informieren und sie für Anzeichen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sensibilisieren.

Nichtbeachtung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und strafrechtlicher Verfolgung. Daher ist es für Immobilienmakler und -vermittler äußerst wichtig, die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes genau zu befolgen und angemessene Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu implementieren.

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