Wer eine Immobilie baut oder kauft, in der eigener Strom erzeugt wird, kann ab 2017 den Strom günstig an seine Mieter weitergeben. Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016, das auch Wohnungseigentümergemeinschaften betrifft.
Wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Miet-Objekt produziert, muss der Strom nicht über öffentliche Netze geleitet werden. Ab 2017 entfallen die Nutzungsentgelte und die Konzessionsabgaben bei sogenannten Mieterstrommodellen. Dabei entfällt auch weitgehend die EEG-Umlage.
Die Attraktivität eines Miet-Objekts lässt sich dadurch enorm steigern, wenn niedrigere Nebenkosten anfallen. Natürlich kann jeder Mieter frei entscheiden, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen möchte oder eben einen anderen Stromanbieter wählt.