Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Mai 2014 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, Mindestangaben wie z.B. den Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse*, die Art des Ausweises, wesentliche Energieträger und das Baujahr bei der Veröffentlichung in kommerziellen Medien anzugeben, ansonsten drohen Bußgelder bis 15.000 Euro. Auch muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
AkuRat Service Real Estate übernimmt für alle Verkäufer und Vermieter die fachkundige Erstellung eines Energieausweises für ihre Immobilie.
Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, ist der Energieausweis für Ihre Immobilie garantiert kostenfrei. Hierbei arbeiten wir mit erfahrenen Energieberatern zusammen.
*Pflichtangabe bei Ausweiserstellung ab 01.05.2014