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Wenn Trennung auch die Immobilie betrifft

Eine Scheidung ist immer eine Ausnahmesituation – emotional, organisatorisch und oft auch finanziell. Besonders schwierig wird es, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wer bleibt im Haus? Wer zahlt was? Verkaufen, vermieten oder übernehmen?
Der Immobilienbesitz ist in vielen Fällen der größte Vermögenswert, aber auch der größte Streitpunkt.

Ein klar geregelter, fairer und rechtssicherer Verkaufsprozess ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern oft die einzige Lösung, die für beide Seiten tragbar ist.

Die wichtigsten Optionen bei Trennung

  1. Verkauf der Immobilie
    Der Erlös wird – je nach Eigentumsverhältnis – geteilt. Für viele Paare der fairste Weg, um einen sauberen Schnitt zu machen.
  2. Übernahme durch einen Partner
    Ein Partner übernimmt das Objekt, der andere wird ausgezahlt. Wichtig: neue Grundbucheintragung und klare finanzielle Regelung (ggf. Finanzierung prüfen).
  3. Vermietung auf Zeit
    Wenn ein Verkauf emotional (noch) nicht möglich ist, kann auch eine Vermietung auf Zeit sinnvoll sein – mit klarer Regelung zu Einnahmen, Instandhaltung etc.
  4. Teilungsversteigerung
    Der rechtlich mögliche, aber meist ungünstigste Weg. Das Gericht verkauft die Immobilie zwangsweise – meist unter Wert. Dies sollte nur der letzte Ausweg sein.

Warum frühzeitige Klärung so wichtig ist

Ein festgefahrener Streit über die Immobilie verlängert nicht nur das Scheidungsverfahren, sondern belastet auch beide Seiten psychisch und finanziell. Solange keine Einigung vorliegt, ist oft keine Sanierung, kein Verkauf, keine neue Finanzierung möglich.

Wer frühzeitig das Gespräch sucht – ggf. mit Vermittlung durch eine neutrale Person – hat bessere Chancen auf eine einvernehmliche und faire Lösung.

Was bei Verkauf beachtet werden sollte

  • Wer ist Eigentümer laut Grundbuch? (Das ist entscheidend, nicht wer zahlt.)
  • Welche Kreditverträge bestehen? Wer haftet aktuell, wer künftig?
  • Was passiert mit dem Verkaufserlös? Wird er geteilt, verrechnet oder anderweitig verwendet?
  • Wer vertritt das Objekt beim Verkauf nach außen?
  • Wie werden Entscheidungen getroffen? Bei gemeinschaftlichem Eigentum nur gemeinsam.

Je klarer diese Punkte vor dem Verkaufsstart geregelt sind, desto reibungsloser verläuft die Vermarktung – und desto professioneller kann mit Interessenten kommuniziert werden.

Unterstützung lohnt sich

Gerade bei Trennungen kann ein neutraler Dritter – z. B. ein Immobilienberater oder erfahrener Makler – helfen, den Prozess sachlich zu steuern. Dabei geht es nicht nur um Verkaufspreis und Vermarktung, sondern auch um Vermittlung, Struktur und Sicherheit für beide Seiten.

Auch rechtlich empfiehlt sich frühzeitig die Beratung durch einen Anwalt oder Notar, um Haftungsfragen, Erbregelungen oder steuerliche Aspekte (z. B. Spekulationsfrist) zu klären.

Was Sie jetzt wissen sollten

Der Umgang mit einer Immobilie im Trennungsfall ist oft kompliziert – aber lösbar. Wichtig ist: keine Schnellschüsse, aber auch kein endloses Zögern. Wer strukturiert vorgeht, gemeinsam Vereinbarungen trifft und professionelle Unterstützung nutzt, kann einen klaren, fairen Abschluss erreichen – der beiden Seiten eine neue Perspektive ermöglicht.

Denn auch nach der Trennung gilt: Eine Immobilie verdient einen guten Abschluss.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, professionellen Rat einzuholen. Nehmen Sie sich Zeit und profitieren Sie von einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Ihr AkuRat Immobilien Team