Bodenrichtwert Untergiesing-Harlaching: Grundstückswerte richtig einordnen
Bei einem Bodenrichtwert für Untergiesing-Harlaching sollte die vollständige Grundstückslage feststehen. Ein gemeinsamer Stadtbezirk bedeutet keine einheitliche Nutzbarkeit. Das Beispiel Claude-Lorrain-Straße zeigt, wie ein örtlicher Planungsbezug für einen sachgerechten Vergleich eingegrenzt wird.

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Bodenrichtwerte für Untergiesing-Harlaching finden
Zuständig ist der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München. Die städtische Fachseite bestätigt die am 9. Juni 2026 beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026. Im Münchner Bodenrichtwertportal können Sie Einzel- oder Dauerauskünfte kostenpflichtig bestellen; auch frühere Stichtage werden angeboten. Alternativ nennt die Stadt eine schriftliche Bestellung.
Das BayernPortal erläutert den zentralen bayerischen Kartenzugang. Dort werden die jeweils kostenfrei bereitgestellten Informationen angezeigt. Das ist keine Zusage, jede Münchner Zone vollständig kostenlos abzurufen. Die zusätzlich bestellte amtliche Auskunft ist davon zu unterscheiden; prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Bestellung.
Halten Sie Adresse oder Flurstück, Stichtag, Zone und Bezugsmerkmale gemeinsam fest. Laden Sie die Erläuterung zum passenden Stichtag hinzu. Eine Verkaufsanfrage bei AkuRat ist für den amtlichen Zugang keine Voraussetzung.
Stadtbezirk, Quartier und Richtwertzone
Untergiesing-Harlaching bildet den Münchner Stadtbezirk 18. Die Namen Untergiesing und Harlaching beschreiben unterschiedliche Teilräume innerhalb des Bezirks. Ein einzelnes Quartiersprojekt oder eine Richtwertzone ist damit nicht gleichzusetzen. Die Zuordnung der Stadtteile zeigt die amtliche Bezirksübersicht.
Die Münchner Erläuterung zum Bodenrichtwert hilft beim Lesen der Angaben. Der Wert beschreibt den Boden ohne Gebäude. Besondere Eigenschaften des Grundstücks sind einzeln einzuordnen. Die wertrelevante Geschossflächenzahl, kurz WGFZ, ist nicht stets mit der baurechtlichen GFZ identisch.
Ein Wert aus der Nachbarschaft ist deshalb erst nach dem Abgleich von Lage, Stichtag, Nutzung und Grundstücksmerkmalen eine geeignete Vergleichsgrundlage. Eine geplante Bebauung sollte dabei als Annahme erkennbar bleiben.
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Untergiesing-Harlaching: Den Claude-Lorrain-Bereich räumlich eingrenzen
Die Stadt beschreibt auf ihrer Seite zur Claude-Lorrain-Straße ein Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Der bezeichnete Bereich wird von Claude-Lorrain-Straße, Untere Weidenstraße, Sommerstraße und Schyrenstraße eingegrenzt. Dieser örtliche Umgriff ist wesentlich enger als der gemeinsame Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching.
Für eine Bodenrichtwertrecherche sollte deshalb zuerst die eigene Fläche zugeordnet werden. Eine allgemeine Beschreibung als Immobilie in Untergiesing-Harlaching macht die planungsrechtliche Ausgangslage noch nicht sichtbar. Ebenso wenig lässt sich aus dem Projekt eine entsprechende Regelung für ein beliebiges Grundstück in Harlaching ableiten.
Die Art des Nachweises festhalten
Unterscheiden Sie die städtische Projektbeschreibung von den für das konkrete Grundstück geltenden Unterlagen. Die Beschreibung erklärt einen Planungsanlass. Für eine belastbare Nutzungsannahme benötigen Sie den maßgeblichen räumlichen und rechtlichen Bezug. Fragen Sie bei unklaren Unterlagen gezielt nach Geltungsbereich und aktuellem Stand, statt aus einer Ortsüberschrift auf die Anwendbarkeit zu schließen.
Die Richtwertzone wird davon unabhängig abgefragt. Notieren Sie ihre Nutzungsart und das beschriebene Maß der Nutzung. Erst anschließend kann verglichen werden, ob Ihre Grundstücksannahmen zur amtlichen Bezugsgrundlage passen. Ein gleich hoher Richtwert wäre umgekehrt noch kein Nachweis gleicher Bauvoraussetzungen oder identischer Gebäude.
Unterlagen für unterschiedliche Teilräume nicht vermischen
Wenn Sie mehrere Immobilien innerhalb des Bezirks vergleichen, führen Sie für jede eine eigene Zeile mit Adresse, Grundstücksfläche und den einschlägigen Dokumenten. Kennzeichnen Sie zusätzlich den konkreten örtlichen Bezug. So wird sichtbar, wenn eine Aussage nur den Bereich an der Claude-Lorrain-Straße behandelt und nicht die anderen Vergleichsobjekte.
Bei bebauten Grundstücken gehören Bestandspläne, tatsächliche Nutzung und Gebäudeeigenschaften gesondert in die Mappe. Die amtliche Bodenwertorientierung enthält den Gebäudewert nicht. Für eine Verkaufsentscheidung werden diese Informationen mit geeigneten Vergleichsgrundlagen zusammengeführt. Ein einzelnes Wohnraumprojekt begründet dabei weder einen pauschalen Bezirkswert noch einen allgemeinen Zu- oder Abschlag.
Vom Bodenrichtwert zur Verkaufsentscheidung in Untergiesing-Harlaching
Besprechen Sie Ihren geplanten Verkauf in Untergiesing-Harlaching mit AkuRat anhand der konkreten Adresse und vorhandenen Objektunterlagen. Die amtliche Richtwertauskunft und eindeutig zugeordnete Planungsinformationen helfen dabei, offene Fragen für die weitere Vorbereitung gezielt zu benennen.
Die 5 Schritte zum Immobilienverkauf in Untergiesing-Harlaching
Ausgangslage besprechen
Wir klären Ihre Ziele, den Zeitrahmen und die vorhandenen Objektunterlagen. Fehlende Angaben werden früh festgehalten.
Wertgrundlagen einordnen
Amtliche Orientierung, konkrete Merkmale und geeignete Vergleichsinformationen bilden die Grundlage für Preisentscheidung und Verkaufsstrategie.
Präsentation vorbereiten
Beschreibung, Bilder und Unterlagen werden auf das Objekt abgestimmt. Die Darstellung soll belegte Eigenschaften nachvollziehbar vermitteln.
Interessenten begleiten
Wir organisieren vereinbarte Besichtigungen, bündeln Rückfragen und unterstützen die Abstimmung sowie Verhandlung mit Kaufinteressenten.
Abschluss koordinieren
Nach einer Einigung werden die weiteren Schritte mit dem Notariat und die Übergabe vorbereitet. Der Begleitungsumfang wird im Auftrag festgelegt.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:
Fragen zum Bodenrichtwert in Untergiesing-Harlaching
Gilt der Claude-Lorrain-Bereich für ganz Untergiesing-Harlaching?
Die Quelle nennt einen konkreten durch vier Straßen eingegrenzten Bereich. Eine Geltung für den gesamten Stadtbezirk wird damit nicht belegt.
Sind Untergiesing und Harlaching eine einzige Richtwertzone?
Der gemeinsame Stadtbezirk sagt darüber nichts aus. Für das Grundstück müssen die amtliche Zone und ihre Merkmale gesondert ermittelt werden.
Reicht die Projektbeschreibung als Nachweis meiner Nutzbarkeit?
Sie erläutert einen örtlichen Planungsanlass. Die für Ihre Fläche maßgeblichen Unterlagen und ihr aktueller Stand sind zusätzlich zu klären.
Warum werden Gebäude und Boden getrennt dokumentiert?
Die Münchner Bodenrichtwertauskunft enthält keinen Gebäudewert. Zustand und Nutzung des Bestands müssen für eine individuelle Immobilienbewertung zusätzlich betrachtet werden.
Bodenrichtwert und Grundstück in Untergiesing-Harlaching besprechen
Sie möchten die Angaben aus Ihrer Bodenrichtwertauskunft einordnen oder einen Verkauf vorbereiten? Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Gemeinsam lässt sich klären, welche Informationen für den nächsten Schritt noch fehlen.
Für den direkten Zugang zur amtlichen Bodenrichtwertinformation ist keine Verkaufsanfrage erforderlich.
Hinweis zur Einordnung
Die Informationen auf dieser Seite unterstützen Ihre Recherche. Maßgeblich sind die passende amtliche Bodenrichtwertauskunft, ihr Stichtag und die zugehörigen Erläuterungen. Eine objektbezogene Bewertung betrachtet die tatsächlichen Eigenschaften Ihres Grundstücks zusätzlich.
Quellen und Aktualität
Amtliche Auskunftswege und örtliche Recherchequellen wurden am 08.09.2026 geprüft. Datierte Projektmeldungen belegen ihren jeweiligen Stand; spätere Änderungen sind bei einer neuen Grundstücksrecherche gesondert zu berücksichtigen.