Bodenrichtwert Wörthsee: Grundstückswerte richtig einordnen
Den Bodenrichtwert für Wörthsee ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreises Starnberg. In Steinebach ist beim Vergleich mit aktuellen Planungen besonders wichtig, die Richtwertauskunft zum Jahresanfang von späteren Entwürfen zu unterscheiden.

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Bodenrichtwert für Wörthsee finden
Die Bodenrichtwertseite des Landratsamtes Starnberg führt zur GeoLIS-Karte und zu den Erläuterungen. Beim Abruf am 08.09.2026 nennt sie die Stichtage 01.01.2026 und 01.01.2024. Wählen Sie für Ihr Grundstück den benötigten Stichtag und lesen Sie Zone, Nutzungsart und Bezugsmerkmale gemeinsam.
Die unverbindliche Onlineeinsicht und eine zusätzlich beantragte amtliche Auskunft sind unterschiedliche Angebote. Schriftliche amtliche Auskünfte sind gebührenpflichtig; Anträge und Bedingungen stehen auf der Landkreis-Seite.
Die kostenfreie zentrale Bodenrichtwertkarte Bayerns dient als weiterer Einstieg. Welche Zonenwerte dort frei sichtbar sind, hängt von der Bereitstellung des jeweiligen Gutachterausschusses ab. Die Kartenansicht ist von einer zusätzlich bestellten amtlichen Auskunft zu unterscheiden. Für die richtige Zuordnung halten Sie Adresse, Gemarkung und Flurstück bereit.
Ein Entwurf vom Juli ist keine Richtwertauskunft zum Januar
Für ein Grundstück im Umfeld des Steinebacher Quartiersplatzes können Ihnen Unterlagen aus verschiedenen Monaten 2026 begegnen. Die zeitliche Reihenfolge gehört in den Vergleich: Ein Bodenrichtwert zum 01.01.2026 und ein Bebauungsplanentwurf vom 15.07.2026 sind unterschiedliche Informationsstände und erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Ein Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Bodenlagewert für eine Zone mit bestimmten Grundstücksmerkmalen. Er bewertet kein vorhandenes Gebäude und ist kein verbindlicher Verkaufspreis für Ihr Objekt. Für einen Vergleich gehören Stichtag, Zone, Nutzung, Flächenbezug und die amtlichen Erläuterungen zusammen. Grundstücksgrenze, Richtwertzone und Bebauungsplangebiet müssen jeweils gesondert zugeordnet werden.
Sie haben Fragen?
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Steinebach – Wohnen am Quartiersplatz: den Entwurfsstatus mitlesen
Die Bekanntmachung der Gemeinde vom 31.07.2026 betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 Steinebach – Wohnen am Quartiersplatz. Sie nennt den gebilligten Entwurf vom 15.07.2026 und einen Veröffentlichungszeitraum vom 03.08. bis 11.09.2026. Das belegt ein Verfahren mit datierten Unterlagen, kein hier nachgewiesenes Inkrafttreten.
So bleiben Lage und Zeit vergleichbar
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Grundstück überhaupt im Geltungsbereich liegt. Legen Sie anschließend die ausgewählte Bodenrichtwertzone und deren Nutzungsbeschreibung daneben. Ein Vorhaben in der Nachbarschaft kann Anlass für eine Planrecherche sein; es liefert aber weder einen amtlichen Richtwert für Ihre Fläche noch die Erlaubnis, das geplante Nutzungskonzept auf sie zu übertragen.
Für eine spätere Recherche nach Ende der genannten Frist benötigen Sie den fortgeschriebenen Verfahrensstand. Notieren Sie deshalb die Plannummer und das Datum der tatsächlich gelesenen Fassung. Das verhindert, dass ein älterer Entwurf bei der Vorbereitung eines Angebots irrtümlich als heutige Grundstückseigenschaft behandelt wird.
Die Auskunft für Ihre Entscheidung in Wörthsee nutzen
Wenn Sie aus den recherchierten Angaben eine Verkaufsentscheidung vorbereiten möchten, hilft Ihnen unser Immobilienmakler für Wörthsee bei der Zusammenstellung und Einordnung der Objektunterlagen. Bringen Sie die vollständige Bodenrichtwertauskunft und die örtlich passenden Planunterlagen mit; offene Zuordnungen werden dabei ausdrücklich festgehalten.
Die 5 Schritte zum Immobilienverkauf in Wörthsee
Unterlagen und Ziel klären
Wir besprechen Ihre Immobilie, den zeitlichen Rahmen und die vorhandenen Nachweise. Richtwertauskunft und offene Grundstücksfragen werden erfasst.
Wert und Vorgehen abstimmen
Objektmerkmale und geeignete Vergleichsinformationen werden zusammengeführt. Daraus bereiten wir die Preisentscheidung und den Vermarktungsweg vor.
Präsentation erstellen
Beschreibung, Bilder und aussagekräftige Unterlagen werden auf das Objekt abgestimmt. Ungeklärte Angaben werden nicht als gesicherte Eigenschaften dargestellt.
Besichtigungen und Gespräche begleiten
Wir koordinieren Termine, beantworten Rückfragen anhand der Unterlagen und begleiten die Abstimmung mit Interessenten.
Abschluss und Übergabe vorbereiten
Nach einer Einigung unterstützen wir die Koordination mit dem Notariat und der vereinbarten Übergabe. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Auftrag.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:
Fragen zum Bodenrichtwert in Wörthsee
Wo erhalte ich den amtlichen Bodenrichtwert für Wörthsee?
Beim Gutachterausschuss des Landkreises Starnberg. Die Landkreis-Seite verlinkt die GeoLIS-Karte mit den Stichtagen 2026 und 2024 sowie den Weg zur schriftlichen amtlichen Auskunft.
Ist der Bebauungsplan 75 in Wörthsee schon geltendes Recht?
Die geprüfte Bekanntmachung beschreibt den Entwurf vom 15.07.2026 und die Auslegung bis 11.09.2026. Ein späteres Inkrafttreten wird hier nicht behauptet; dafür wäre der entsprechende Nachweis erforderlich.
Kann ich den Plan am Quartiersplatz als Bodenrichtwertkarte verwenden?
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Bodenrichtwertkarte haben unterschiedliche Zwecke und Grenzen. Suchen Sie dieselbe Grundstückslage in beiden Angeboten und halten Sie die jeweilige Zuordnung getrennt fest.
Was muss ich nach dem 11.09.2026 erneut prüfen?
Rufen Sie den aktuellen Verfahrensstand und die maßgebliche Planfassung bei der Gemeinde ab. Das Ende einer Auslegungsfrist allein belegt weder den Abschluss des Verfahrens noch zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten.
Bodenrichtwert und Grundstück in Wörthsee besprechen
Sie möchten die Angaben aus Ihrer Bodenrichtwertauskunft einordnen oder einen Verkauf vorbereiten? Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Gemeinsam lässt sich klären, welche Informationen für den nächsten Schritt noch fehlen.
Für den direkten Zugang zur amtlichen Bodenrichtwertinformation ist keine Verkaufsanfrage erforderlich.
Hinweis zur Einordnung
Die Informationen auf dieser Seite unterstützen Ihre Recherche. Maßgeblich sind die passende amtliche Bodenrichtwertauskunft, ihr Stichtag und die zugehörigen Erläuterungen. Eine objektbezogene Bewertung betrachtet die tatsächlichen Eigenschaften Ihres Grundstücks zusätzlich.
Quellen und Aktualität
Amtliche Zugänge und örtliche Recherchehinweise geprüft am 08.09.2026. Die genannten Dokumentdaten bezeichnen ihren jeweiligen Planungsstand. Ein späterer Abschluss eines Verfahrens ist nur mit entsprechender Bekanntmachung belegt.