Erfahrungen & Bewertungen zu AkuRat Service Real Estate e.K.

Der Energieausweis

Ohne den Energieausweis läuft nichts mehr. So salopp könnte man es beschreiben. Doch was genau versteht man unter dem Energieausweis und was übernimmt die Firma AkuRat?

  • Schnelle und unkomplizierte Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises
  • Mit über 30 Jahren Erfahrung
  • Unverbindliche Beratung

 

Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Energieausweis gern persönlich.
Natürlich komplett unverbindlich & kostenlos.

Melih Yücel

Melih Yücel

Leitung Büro München

Tel. +49 89 219 64 641
m.yuecel@akurat.net

Mit uns sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite!

Mit dem Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. einer Wohnung ausgewiesen.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Die Energiedaten müssen bereits schon in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden, ansonsten ist mit hohen Ordnungsgeldern zu rechnen.

Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Mai 2014 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, Mindestangaben wie z.B. den Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse*, die Art des Ausweises, wesentliche Energieträger und das Baujahr bei der Veröffentlichung in kommerziellen Medien anzugeben, ansonsten drohen Bußgelder bis 15.000 Euro. Auch muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

AkuRat Service übernimmt beim Immobilienverkauf die fachkundige Erstellung eines Energieausweises. Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie (nur bei Verkauf!) beauftragen, ist der Energieausweis für Ihre Immobilie garantiert kostenfrei! Hierbei arbeiten wir mit erfahrenen Energieberatern zusammen.

Alois Hitzenbichker Geschäftsführer AkuRat Immobilien

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Sprechen Sie uns persönlich an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Alois Hitzenbichler
Geschäftsinhaber
089 21 96 41 09
info@akurat.net

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Der Bedarfsausweis

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Erstellung des Energieausweises

Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit spezieller Ausbildung und Qualifikation erstellt werden.

AkuRat Service regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

AkuRat Service arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.

Der Energieausweis im Detail

Der Energieausweis – die Visitenkarte für Ihre Immobilie

Die meisten Menschen wissen genau, wie viel Sprit ihr Auto verbraucht und welche weitere Kosten es verursacht. Was ihre eigene Immobilie an Energie verbraucht, weiß die Mehrzahl nicht. Dabei schluckt jede Immobilie eine stattliche Menge an Energie; ein Teil der Energie geht an Heizung und Warmwasserbereitung. Welche anderen „Energiefresser“ in der Immobilie vorhanden sind, zeigt sich bei der Prüfung für den Energieausweis.

Das Europäische Parlament hat mit der Richtlinie 2010/31 beschlossen, dass die gesamte Energieeffizienz von Gebäuden zu ermitteln ist. In Deutschland ist die Grundlage für die Ausstellung und Verwendung des Energieausweises die Energiesparverordnung (EnEV).
Deutlich, überschaubar und genau lässt sich der Zustand der Immobilie aufgrund des energetischen Zustands und eventuell geplanten oder durchgeführten Sanierungen darstellen. Die Farbskala, auf der die Effizienzklassen A+ bis H auf dem Energieausweis farbig dargestellt werden, ist das sogenannte „Herzstück“ des Ausweises. Die Farben sind in der Art angeordnet, wie sie von technischen Geräten bekannt sind. Gute Werte liegen immer im „grünen Bereich“.

Ist der Energieausweis Pflicht?

Wer seine Immobilie vermieten oder verkaufen will, braucht einen Energieausweis. Pflicht für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden, ist der Energieausweis seit 01.01.2009.

Für ältere Immobilien, die bis 1965 erbaut wurden, ist der Energieausweis seit 01.07.2008 verpflichtend.

Für Immobilien, die vom Eigentümer selbst bewohnt und nicht vermietet oder verkauft werden, ist der Energieausweis nicht notwendig.

Was kostet der Energieausweis?

Wer den Energieausweis einem Architekten oder Energieberater in Auftrag gibt, dem entstehen Kosten, deren Höhe sich nach den Leistungen und dem Auftragnehmer richtet.

Das Maklerbüro arbeitet mit kompetenten Energieberatern zusammen, welche die Immobilie auf ihre Energieeffizienz prüfen.

Für Kunden, die eine Immobilie verkaufen wollen, übernimmt AkuRat Service die Erstellung des Energieausweises!

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