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Immobilienverkauf in Naturschutzgebieten / Landschaftsschutzgebieten

Immobilien verkaufen in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt und dem Schutz von Naturlandschaften. In Deutschland gehört das Landschaftsschutzgebiet (LSG) zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Die Bundesländer bestimmen, welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können. Ferner legen Sie auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden.
Alle Handlungen, Vorhaben und Eingriffe sind grundsätzlich verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen – es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches. Mit der Eingriffs-Ausgleichsregelung können z.B. Naturräume in der Stadt aufgewertet werden, die für die Lebensqualität in Städten, wie auch für Erhalt von Flora und Fauna von Bedeutung sind. Die Projekte zeigen verschiedene Möglichkeiten und Spielräume der Ausgleichsregelung. Die Maßnahmen müssen nicht direkt am Eingriffsort durchgeführt werden.

Gesetzestext:
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
(2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__26.html

Bewertung & Verkauf von Immobilien in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebieten
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