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Teilungsversteigerung – Was ist zu beachten?

 

Immobilien in der Eigentümergemeinschaft

Die Teilungsversteigerung wird durchgeführt, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden. Eigentümer- (Ehegemeinschaften, etc.) und Erbengemeinschaften, die ein Grundstück gemeinsam besitzen, haben jeweils einen Anteil daran. Solche Gemeinschaften werden, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wurde, durch dieses besondere Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst, sollte es keine andere einvernehmliche Einigung geben.

Bei den Teilungsversteigerungen handelt es sich überwiegend um Auflösungen von Erben- und Eigentümergemeinschaften (z.B. bei Scheidung) die häufig im Streit eine schnelle Abwicklung durch dieses Verfahren anstreben. Dieses Verfahren dient der „Aufhebung einer Gemeinschaft“.

Man könnte im Vorfeld natürlich vieles regeln, wie z.B. durch einen Ehevertrag oder durch eine letztwillige Verfügung, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Leider werden von diesen Möglichkeiten noch allzu wenig Gebrauch gemacht wird.

Egal ob man das Haus, die Wohnung oder das Grundstück dann frei verkauft oder dem/den Anderen seinen Anteil zu einem marktgerechten Preis veräußert, man spart meist viel Zeit, Geld und Nerven.

Doch erfahrungsgemäß verlaufen Trennungen, als auch Erbauseinandersetzungen oft sehr emotional ab. Da fällt es oft schwer, nüchtern und rational Entscheidungen zu fällen, die das gemeinsame Eigentum betreffen, um allen Interessen gerecht zu werden.

Zunächst sollte versucht werden, sich zu einigen. Sollten alle Versuche scheitern, bleibt nur diese Möglichkeit, eine Änderung der Eigentumsverhältnisse zu erzwingen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hier um keinen rechtsverbindlichen Beitrag handelt. Wir leisten keinerlei Rechtsberatungen, steuerliche oder sonstige rechtsverbindliche Beratungstätigkeiten. Da es sich um keinen rechtsverbindlichen Text handelt, sind für juristische Zwecke die amtlich veröffentlichten Textfassungen heranzuziehen bzw. Rechtsauskünfte über Rechtsanwälte, Steuerberater, etc. vorzunehmen. Die nachfolgende Textfassung ist nach bestem Wissen und Gewissen verfasst worden. Eine Gewähr für den korrekten Inhalt der durchgeschrieben Textfassung kann nicht übernehmen werden.

Die Teilungsversteigerung führt in aller Regel zu einer Veräußerung der Immobilie weit unter dem Verkehrswert.

Die Teilungsversteigerung ist die einzige Möglichkeit, gemeinsames Eigentum aufzulösen, Diese Variante ist meist mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Ein Teil der Erbschaft wird vernichtet. Andererseits könnte ein Miterbe bzw. Miteigentümer, der den betreffenden Anteil erwerben möchte, die Immobilie weit unterhalb des Verkehrswerts erwerben. Da die Objekte in der Zwangsversteigerung mit 50% des Marktwertes angeboten und so auch verkauft werden, hat er die Chance, die Immobilie günstig zu ersteigern. Allerdings ist dies auch mit einem sehr hohen Risiko verbunden, wenn mehrere Interessenten auf das Grundstück bieten und Gebote gar über zum Marktwert erfolgen. Nach oben sind im Zwangsversteigerungsverfahren keine Grenzen gesetzt.

Natürlich ist der sinnvollste, risikoärmste und auch kostengünstigste Weg gemeinsames Eigentum zu teilen, sich gütlich zu einigen!

Sollte keine Einigung erzielbar sein, bleibt nur diese Methode, die jedoch meistens mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für alle Seiten verbunden ist. Deswegen ist es sinnvoll, dass vorher alle Einigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nur für Miteigentümer, die die Immobilie erwerben möchten, ist die Teilungsversteigerung unter Umständen eine Möglichkeit, kostengünstig Alleineigentümer zu werden.

Gerne können Sie uns in dieser Angelegenheit kontaktieren, um mehr über Teilungsversteigerungen zu erfahren. Wir arbeiten auch mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die Ihnen in dieser Angelegenheit bestens Rat erteilen können.

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