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Auflassung bei Immobilien – Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Die Auflassung ist ein zentraler rechtlicher Begriff im Immobilienrecht – und dennoch für viele Laien unverständlich. Dabei ist sie eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Eigentumsübergang beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

In diesem Beitrag erklären wir als erfahrenes Maklerbüro, was die Auflassung bedeutet, warum sie notwendig ist und wie wir den gesamten Prozess für Sie rechtssicher begleiten.


Was bedeutet „Auflassung“?

Die Auflassung ist die rechtliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll. Sie ist in § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und erfolgt bei einem Notar.

Ohne Auflassung ist ein Immobilienkauf nicht vollständig rechtskräftig – auch wenn bereits ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde.


Die drei Säulen eines Eigentumsübergangs

Damit der Eigentumswechsel rechtlich wirksam wird, sind drei Bedingungen zwingend erforderlich:

  1. Notariell beurkundeter Kaufvertrag

  2. Auflassung beim Notar

  3. Eintragung ins Grundbuch

Erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch ist die Immobilie tatsächlich übergegangen. Die Auflassung ist dabei der offizielle Akt der Einigung – sie ist sozusagen das Bindeglied zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag.


Wann erfolgt die Auflassung?

In den meisten Fällen erfolgt die Auflassung direkt im Rahmen der Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar nimmt die Einigung über den Eigentumswechsel auf und beantragt im Anschluss die Eintragung beim Grundbuchamt.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen, abhängig von der Auslastung der Behörden und ob alle Unterlagen vollständig sind.


Warum ist die Auflassung so wichtig?

Die Auflassung dient vor allem dem Rechtsschutz beider Parteien:

  • Der Verkäufer sichert sich ab, dass der Eigentumsübergang erst bei Zahlung des Kaufpreises erfolgt.

  • Der Käufer erhält die Garantie, dass er nach vollständiger Zahlung rechtmäßiger Eigentümer wird – belegt durch den Grundbuchauszug.

Als Maklerbüro begleiten wir Sie durch alle Schritte und sorgen dafür, dass Auflassung, Kaufpreiszahlung und Grundbuchumschreibung sauber abgestimmt sind – damit es keine Überraschungen gibt.


Häufig gestellte Fragen zur Auflassung

Ist die Auflassung auch ohne Notar möglich?
Nein. Nach deutschem Recht ist sie nur in notariell beurkundeter Form zulässig.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Sie wird frühzeitig ins Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie noch an Dritte verkauft. Wir sorgen stets dafür, dass diese Vormerkung schnell erfolgt.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung nach der Auflassung?
Je nach Amtsgericht dauert die Umschreibung meist zwischen 4 und 10 Wochen.

Was kostet die Auflassung?
Die Notarkosten für die Auflassung sind in den Gesamtkosten der Beurkundung enthalten – meist etwa 1 % des Kaufpreises inklusive aller Grundbuchgebühren.


Fazit: Die Auflassung ist ein entscheidender Schritt im Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, muss sich auf eine rechtssichere Abwicklung verlassen können. Die Auflassung ist dabei das zentrale Bindeglied zwischen dem Vertrag und dem tatsächlichen Eigentum.

Als erfahrenes Maklerbüro koordinieren wir alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer, Notar, Bank und Grundbuchamt – effizient und professionell, damit der Übergang reibungslos funktioniert.


Jetzt beraten lassen – sicher verkaufen mit Experten

Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen? Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der Wertermittlung bis zur Auflassung und Grundbucheintragung.

 

 

Alois Hitzenbichker Geschäftsführer AkuRat Immobilien

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