Bodenrichtwert Allach-Untermenzing: Grundstückswerte richtig einordnen
Der Stadtbezirk Allach-Untermenzing umfasst unterschiedliche Grundstückssituationen. Für den Bodenrichtwert ist deshalb die konkrete Adresse beziehungsweise das Flurstück entscheidend. Das Kirschgelände bietet einen örtlichen Ansatz, um frühere Nutzung, geplantes Quartier und die Merkmale einer Bodenrichtwertauskunft sauber miteinander zu vergleichen.
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Wir fordern die amtlichen Bodenrichtwert-Unterlagen für Ihr Grundstück an und übernehmen die anfallenden Gebühren. Sie erhalten die Unterlagen kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Angaben persönlich.
Für Eigentümer und bevollmächtigte Personen. Ohne Verkaufsverpflichtung.
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Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich. Bei Grundstücken ohne Hausnummer benötigen wir stattdessen das Flurstück oder einen genauen Lagehinweis.
Bodenrichtwert für Allach-Untermenzing finden
Den kostenfreien zentralen Kartenweg erläutert das BayernPortal: Dort erreichen Sie die bereitgestellten Karteninformationen und die zuständige Stelle. Prüfen Sie die Verfügbarkeit für Ihre genaue Lage und den benötigten Stichtag.
Für Grundstücke im Münchner Stadtgebiet ist der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt zuständig. Die Ausgabe zum 01.01.2026 ist verfügbar. Über BORIS München können zusätzliche amtliche Einzel- oder Dauerauskünfte kostenpflichtig erworben werden. Prüfen Sie die aktuellen Bestellbedingungen; eine Verkaufsanfrage bei AkuRat ist dafür nicht erforderlich.
Bewahren Sie den Auszug zusammen mit den Erläuterungen desselben Stichtags auf. Die auf der städtischen Seite genannte öffentliche Auslegung endete am 14.08.2026 und ist kein laufendes Angebot für die heutige Recherche.
Die Auskunft auf das konkrete Grundstück beziehen
Ein Stadtbezirksname dient der ersten Orientierung. Die amtliche Bewertung erfolgt dagegen für die jeweilige Richtwertzone und ihr beschriebenes Grundstück. Halten Sie darum Nutzung, Stichtag und weitere Bezugsmerkmale zusammen fest. So lässt sich später erkennen, ob zwei Angaben tatsächlich denselben Sachverhalt betreffen.
Wenn Sie ältere Unterlagen besitzen, dokumentieren Sie deren Herkunft. Eine frühere Gewerbenutzung oder eine neue Wohnplanung darf nicht ohne weitere Prüfung mit einem beliebigen heutigen Wohnbodenrichtwert verbunden werden. Zuerst muss die eigene Fläche räumlich und sachlich zugeordnet sein.
Kirschgelände: Welcher Nutzungsstand gehört zu Ihrer Frage?
Die Stadt beschreibt das Kirschgelände als Umstrukturierung eines früheren Gewerbegebiets zu einem gemischt genutzten Wohnquartier. Das Areal liegt zwischen Kirschstraße, Hintermeierstraße, Allacher Straße und der Bahnlinie München–Ingolstadt. Für den Bebauungsplan Nr. 2146 nennt die Chronologie den 10.06.2024 als Inkrafttreten.
Den Projektumgriff nicht auf den Stadtbezirk übertragen
Die amtliche Projektbeschreibung betrifft einen konkreten Bereich innerhalb Allach-Untermenzings. Sie beantwortet noch nicht, welche Richtwertzone für ein Grundstück außerhalb dieses Umgriffs gilt. Selbst bei räumlicher Nähe sollte eine Auskunft deshalb von der eigenen Lage ausgehen. Halten Sie den Projektbezug nur dort fest, wo er anhand Ihrer Unterlagen nachvollziehbar ist.
Beim Vergleich verschiedener Zeitpunkte hilft eine kurze Gegenüberstellung: Welche Nutzung beschreibt der alte Beleg, welche die aktuelle Bodenrichtwertauskunft, und auf welchen Grundstücksbereich beziehen sich beide? Wenn die Beschreibungen auseinandergehen, klären Sie zunächst diesen Unterschied. Eine Veränderung des Zahlenwerts lässt sich sonst leicht mit einer Veränderung des Bewertungsgegenstands verwechseln.
Freifläche ist nicht gleich Grundstücksfläche
Für das Kirschgelände nennt die Stadt sowohl private Innenhöfe als auch öffentliche Grünflächen. Ein Lagebild des Quartiers ist deshalb kein Nachweis darüber, welche Freifläche zu einem angebotenen Grundstück gehört. Für eine Bewertung benötigen Sie die eigene Flächenabgrenzung; öffentliche Anlagen können als Umfeld beschrieben werden, dürfen aber nicht in die Grundstücksfläche hineingerechnet werden.

Unterlagen erhalten.
Zusammenhänge verstehen.
Hinter Ihrer Anfrage stehen Menschen. Wir kümmern uns um die amtlichen Bodenrichtwert-Unterlagen und übernehmen die Kosten. Wenn Sie möchten, gehen wir die Angaben anschließend gemeinsam mit Ihnen durch.
Ob Sie sich zunächst orientieren oder bereits einen Verkauf erwägen: Sie bestimmen den nächsten Schritt.
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Vom Bodenrichtwert zur Verkaufsentscheidung in Allach-Untermenzing
Unsere Empfehlung für die Recherche: Legen Sie die amtliche Auskunft, einen nachvollziehbaren Lageplan und die einschlägigen Planunterlagen nebeneinander. Kennzeichnen Sie abweichende Nutzungs- oder Flächenangaben als offene Fragen. Wenn ein Verkauf in Allach-Untermenzing ansteht, führt AkuRat diese Grundlage mit den tatsächlichen Objektmerkmalen und geeigneten Vergleichsinformationen zusammen.
Die 5 Schritte zum Immobilienverkauf in Allach-Untermenzing
Ziele und Unterlagen klären
Wir besprechen Ihre Ausgangslage, den zeitlichen Rahmen und die vorhandenen Dokumente. Offene Objektfragen werden gesammelt.
Wertgrundlage abstimmen
Amtliche Orientierung, tatsächliche Eigenschaften und geeignete Vergleichsinformationen werden für die Preisentscheidung zusammengeführt.
Präsentation vorbereiten
Beschreibung, Bilder und Unterlagen werden auf die Immobilie und die angesprochenen Interessenten abgestimmt.
Besichtigungen und Verhandlung begleiten
Termine, Rückfragen und Angebote werden geordnet mit Ihnen abgestimmt. Die vereinbarte Begleitung richtet sich nach dem konkreten Objekt.
Abschluss und Übergabe koordinieren
Nach einer Einigung werden die nächsten Schritte mit dem Notariat und die Übergabe vorbereitet. Den Leistungsumfang legt der Auftrag fest.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:






Fragen zum Bodenrichtwert in Allach-Untermenzing
Gibt es einen Bodenrichtwert für ganz Allach-Untermenzing?
Die Bezirksbezeichnung allein legt keinen einheitlichen Wert fest. Suchen Sie die konkrete Fläche und prüfen Sie die amtliche Zone samt Bezugsmerkmalen.
Ist Nr. 2146 die Bodenrichtwertzonennummer?
Auf der städtischen Projektseite bezeichnet Nr. 2146 den Bebauungsplan des Kirschgeländes. Die Bodenrichtwertzone wird in der amtlichen Auskunft gesondert ermittelt.
Kann ich öffentliche Grünflächen dem Grundstück zurechnen?
Eine Quartiersdarstellung bestätigt keine Eigentums- oder Grundstücksgrenze. Verwenden Sie für den Flächenansatz Ihre eigenen Lage- und Grundstücksunterlagen und halten Sie Umfeldflächen getrennt.
Warum ist die frühere Gewerbenutzung erwähnt?
Sie hilft, ältere Unterlagen in ihren Zusammenhang einzuordnen. Für einen aktuellen Vergleich müssen Lage, Nutzungsbezug und Stichtag zusammenpassen; aus der früheren Nutzung wird hier kein Preisaufschlag oder Abschlag abgeleitet.
Wenn Sie auch Ihre Immobilie bewerten möchten
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden. Für Fragen zur gesamten Immobilie können Sie zusätzlich die vorhandene Immobilienbewertung nutzen.
Bodenrichtwert und Grundstück in Allach-Untermenzing besprechen
Sie möchten die Angaben aus Ihrer Bodenrichtwertauskunft einordnen oder einen Verkauf vorbereiten? Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Gemeinsam lässt sich klären, welche Informationen für den nächsten Schritt noch fehlen.
Für den direkten Zugang zur amtlichen Bodenrichtwertinformation ist keine Verkaufsanfrage erforderlich.


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Sprechen Sie uns persönlich an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Repräsentanz Germering
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Otto-Wagner-Straße 8
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E-Mail: germering@akurat.net
Hinweis zur Einordnung
Die Informationen auf dieser Seite unterstützen Ihre Recherche. Maßgeblich sind die passende amtliche Bodenrichtwertauskunft, ihr Stichtag und die zugehörigen Erläuterungen. Eine objektbezogene Bewertung betrachtet die tatsächlichen Eigenschaften Ihres Grundstücks zusätzlich.
Quellen und Aktualität
Amtliche Auskunftswege und örtliche Recherchehinweise wurden am 08.09.2026 geprüft. Eine konkrete Grundstückszone wurde für diese Seite nicht abgerufen. Bei späteren Recherchen gelten die dann bereitgestellten Informationen.