Bodenrichtwert Weilheim: Grundstückswerte richtig einordnen
Diese Bodenrichtwertrecherche betrifft Weilheim in Oberbayern im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Kreis-Gutachterausschuss ist die Auskunftsstelle. Für einen aktuellen Grundstücksvergleich sollte neben Zone und Stichtag auch der seit April 2026 rechtskräftige einfache Bebauungsplan für das Stadtgebiet mit seinem konkreten Geltungsbezug berücksichtigt werden.

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Bodenrichtwert für Weilheim finden
Beginnen Sie in der zentralen Bodenrichtwertkarte Bayerns. Suchen Sie Weilheim und ordnen Sie Ihr Grundstück anhand von Adresse, Gemarkung und Flurstück zu. Wählen Sie den benötigten Stichtag und öffnen Sie die Informationen der betroffenen Zone. Prüfen Sie, welche Angaben für diese Lage tatsächlich bereitgestellt werden.
Die freigegebenen Karteninformationen sind großteils kostenfrei einsehbar. Eine zusätzlich bestellte Auskunft der Geschäftsstelle ist ein eigener, gegebenenfalls kostenpflichtiger Vorgang. Die amtliche Auskunftsseite des Landkreises Weilheim-Schongau erklärt den örtlichen Zugang und die Anfrage. Lesen Sie dort die Bedingungen, bevor Sie etwas bestellen.
Halten Sie Zone, Stichtag, Nutzungsart und Bezugsmerkmale zusammen fest. Ist die Zuordnung an einer Grenze unklar oder fehlt die benötigte Zeitfassung, richten Sie die konkrete Frage mit Ihrer Grundstücksbezeichnung an den Gutachterausschuss. Eine Verkaufsanfrage ist für die amtliche Recherche nicht erforderlich.
Richtwertzone und Grundstück in Weilheim auseinanderhalten
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden eines typisierten Grundstücks innerhalb einer Zone. Ein bebautes Anwesen benötigt darüber hinaus eine Betrachtung des Gebäudes. Auch Grundstückszuschnitt, Zugang und belegte Nutzung gehören zum Vergleich. Eine einzelne Kartenangabe ergibt deshalb noch keinen vollständigen Verkaufspreis.
Ein neuer Stadtgebietsplan und eine neue Bodenrichtwertausgabe sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Für ein Weilheimer Grundstück wird der Bewertungsstichtag deshalb getrennt vom Inkrafttreten der Planung festgehalten. Die Bezeichnung Stadtgebiet bedeutet keine allgemeine Baulanderklärung.
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Weilheim: Bodenrichtwertstichtag und Stadtgebietsplan von 2026
Das Stadtbauamt bestätigt in der Mitteilung zur Rechtskraft, dass der einfache Bebauungsplan Stadtgebiet Weilheim i.OB in der Fassung vom 02.03.2026 durch Bekanntmachung vom 29.04.2026 in Kraft trat. Für eine Planakte mit älteren Unterlagen ist dieser Nachweis ein konkreter Rechercheanlass.
Der breite Titel ersetzt keine Grundstücksprüfung
Der Satzungstext behandelt Weilheim, Deutenhausen und Unterhausen mit einem geregelten Verhältnis zu vorhandenen Bebauungsplänen und Ausnahmen. Für das eigene Flurstück muss deshalb geklärt werden, welche Bestimmungen tatsächlich einschlägig sind. Ein bisheriger Einzelplan wird nicht allein wegen des neuen Titels aus der Akte entfernt.
Notieren Sie die amtliche Richtwertzone und deren Stichtag daneben. Wenn Sie eine aktuelle Nutzungsüberlegung mit einem älteren Bodenbezug vergleichen, kennzeichnen Sie die verschiedenen Zeitstände. Der neue Planbeschluss begründet für sich keine bestimmte prozentuale Wertänderung.
Zusätzliche Außenflächenanforderungen vollständig erfassen
Weilheim führt eine eigene Fahrradabstellplatzsatzung. Bei einem konkret beabsichtigten Neubau oder einer Nutzungsänderung werden solche ergänzenden Unterlagen ebenfalls zugeordnet. Die Bodenrichtwertkarte enthält keine vollständige Vorhabenprüfung.
Bodenrichtwert und Verkaufsentscheidung in Weilheim
Für Weilheim i.OB werden Richtwertstichtag, Stadtgebietsplan 2026 und bestehender Einzelplan zusammen dokumentiert, ohne ihre unterschiedlichen Aufgaben zu vermischen. Die konkrete Fläche entscheidet den Geltungsbezug; zusätzliche Nutzung wird nicht aus dem Stadtnamen oder neuen Plandatum zugesagt.
Die individuelle Immobilienbewertung verbindet diese Recherche mit den Eigenschaften Ihrer Immobilie und passenden Vergleichsgrundlagen. Den örtlichen Verkaufsservice finden Sie unter Immobilienmakler Weilheim.
Die 5 Schritte zum Immobilienverkauf in Weilheim
Recherche und Ausgangslage aufnehmen
Wir sammeln die amtliche Auskunft und die örtlich passenden Unterlagen. Wir nehmen den Stadtgebietsplan 2026 in die Unterlagenübersicht auf und klären seinen Bezug zu vorhandenen Einzelplänen.
Wert und Verkaufsziel abstimmen
Die Grundstücksmerkmale werden mit geeigneten Vergleichsgrundlagen verbunden. Gebäude und offene Nutzungsfragen fließen mit ihrem tatsächlichen Stand in die Preisentscheidung ein.
Präsentation vorbereiten
Beschreibung, Bilder und Unterlagen erklären den Verkaufsumfang. Nachgewiesene Eigenschaften und noch zu klärende Punkte bleiben für Interessenten erkennbar.
Besichtigungen und Angebote begleiten
Wir organisieren Termine, bündeln Rückfragen und besprechen Angebote einschließlich Finanzierung, gewünschtem Zeitplan und etwaigen Bedingungen.
Abschluss und Übergabe koordinieren
Nach der Einigung werden die nächsten Schritte mit dem Notariat und die vereinbarte Übergabe vorbereitet. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Auftrag.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:
Fragen zum Bodenrichtwert in Weilheim
Welches Weilheim ist mit dieser Bodenrichtwertseite gemeint?
Weilheim in Oberbayern im Landkreis Weilheim-Schongau. Die amtliche Auskunft erhalten Sie beim dortigen Gutachterausschuss.
Wann trat der neue einfache Stadtgebietsplan in Kraft?
Nach der Mitteilung des Stadtbauamts am 29.04.2026; zugrunde liegt die Fassung vom 02.03.2026. Diese Daten gehören zum Planstand und sind keine Bodenrichtwertstichtage.
Macht der Stadtgebietsplan jede Weilheimer Fläche zu Bauland?
Eine solche pauschale Aussage folgt daraus nicht. Satzungsumgriff, Verhältnis zu anderen Plänen und konkrete Grundstückssituation müssen geprüft werden.
Warum ist neben dem Richtwert die Fahrradabstellplatzsatzung relevant?
Wenn Sie eine konkrete Neubau- oder Nutzungsänderungsabsicht vergleichen, können zusätzliche örtliche Anforderungen zu prüfen sein. Die Richtwertauskunft allein beantwortet diese Vorhabenfrage nicht.
Bodenrichtwert und Grundstück in Weilheim besprechen
Sie möchten die Angaben aus Ihrer Bodenrichtwertauskunft einordnen oder einen Verkauf vorbereiten? Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Gemeinsam lässt sich klären, welche Informationen für den nächsten Schritt noch fehlen.
Für den direkten Zugang zur amtlichen Bodenrichtwertinformation ist keine Verkaufsanfrage erforderlich.
Hinweis zur Einordnung
Die Informationen auf dieser Seite unterstützen Ihre Recherche. Maßgeblich sind die passende amtliche Bodenrichtwertauskunft, ihr Stichtag und die zugehörigen Erläuterungen. Eine objektbezogene Bewertung betrachtet die tatsächlichen Eigenschaften Ihres Grundstücks zusätzlich.
Quellen und Aktualität
Die amtlichen Auskunftswege wurden am 08.09.2026 geprüft. Örtliche Primärbelege stammen aus den Prüfungen vom 07. und 08.09.2026. Für Ihre spätere Recherche sind die dann veröffentlichten Fassungen und Angaben der zuständigen Stellen maßgeblich.
- Bayerisches Bauministerium: Wertermittlung und Gutachterausschüsse
- BORIS-Bayern: Portalhinweis zum zentralen Kartenangebot
- Bayerische Vermessungsverwaltung: BayernAtlas-FAQ zu Bodenrichtwerten
- Landratsamt Weilheim-Schongau: Bodenrichtwertauskunft beantragen
- Weilheim: Stadtgebietsplan Rechtskraft
- Stadt Weilheim: einfacher Bebauungsplan Stadtgebiet, Satzung
- Weilheim: Fahrradabstellplatzsatzung