Die Bebauung des erschlossenen u. ruhig gelegenen 1.796 m² großen Grundstücks mit Altbestand (Abriss des Altbestandes trägt der Käufer) richtet sich nach der Nachbarbebauung ("Gebot des Einfügens“) gem. § 34 BauGB; Die Grundstücksumgebung ist mit Einfamilienhäusern (Ein-/Doppelhäuser usw.) bebaut.
Lt. Vorbescheid ist das Grundstück mit
2 Einfamilienhäuser und einem Doppelhaus mit Garagen bebaubar.
Für die geplanten Neubauten ergibt sich eine GRZ von 0,2.Laut § 17 Abs. 1 BauNVO gilt für Dorfgebiete (MD-Gebiet) eine GRZ Obergrenze von 0,6.
Die beiden Einfamilienhäuser haben die Maße: 8,00 m x 12,00 m und eine Firsthöhe in Richtung Straßenseite von 9,70 m. Die Firsthöhe in Richtung Süden beträgt ca. 11,25 m.
Das Doppelhaus ist geplant mit einer Wandhöhe von 4,20 m in Richtung Straßenseite und einer Wandhöhe von 6,00 m in Richtung Süden.
Alle drei Bauten erhalten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 °.
Es werden insgesamt acht Stellplätze (5 x Garagenstellplätze, 3 x offene Stellplätze) nachgewiesen.
Eckdaten laut Stellplatzsatzung
- pro Wohneinheit 2 Stellplätze
Kaufpreis:
Bereits verkauft!
Eckdaten
Objektart
Grundstück
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Wohnen
Verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Grundstücksfläche
1.796 m²
Energieausweis
Art
Es besteht keine Pflicht!
Sonstiges
Haftungsausschluss
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Auftraggebers erstellt! Wir weisen freundlich darauf hin, dass die von uns genannten Informationen und Angaben nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bilder, Grundrisse sind als künstlerische Illustrationen zu verstehen. Die Pläne sind nicht maßstabsgetreu und somit nicht zur genauen Maßentnahme geeignet. Wohnflächenangabe erfolgt laut Mitteilung vom Eigentümer. Die Angaben erfolgen unsererseits ohne Gewähr. Bei Grundstücken kann die Bebaubarkeit nur durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geklärt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Bebaubarkeit, Ertrag oder Verwendbarkeit.
Dieses Angebot erfolgt sowohl für den Interessenten als auch für den Eigentümer freibleibend. Sofern für das Objekt Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- oder unterbieten, bitten wir schon jetzt um Verständnis dafür, dass sich die Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Verkauf des Objektes einem höheren oder auch niedrigerem Angebot zu erteilen.
Was Sie als Kunde wissen sollten!
Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Immobilienmaklers zurückgeht. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
Akurat Service - Mehr Erfahrung! Mehr Leistung! Mehr Angebot!
Über 29 Jahre Erfolg in der Immobilienvermittlung!
hochqualifizierte Mitarbeiter | + 20.000 Interessenten | + 880 Vermittlungen p. a.
Profitieren Sie von unserer Expertise & langjährigen Erfahrung - hohe soziale Verantwortung und persönliche Betreuung sind im Familienunternehmen AkuRat Service Real Estate von entscheidender Bedeutung.
Lage
Galerie
Fehler
Ihre Anfrage wurde erfolgreich versendet!
Wir schicken Ihnen einen Link zum vollständigen Exposé.