Baugrundstück in Haldenwang - für Wohnbebeauung oder gewerbliche Bebauung (z.B.betreutes Wohnen)
89356 Haldenwang
Objekt ID: MY1313
Verkauft
Beschreibung
Die Bebauung des 2902m² großen, ruhig und zentral gelegenen Grundstücks richtet sich nach der Nachbarbebauung ("Gebot des Einfügens“) gem. § 34 BauGB.
Lt. Verkäufer wären mehrere Einfamilienhäuser (RH,DH u. Einzelhäuser) oder eine gewerbliche Bebauung (z.B. betreutes Wohnen oder Seniorenheim) denkbar - die genaue Bebaubarkeit kann mit der Gemeinde/Landratsamt geklärt werden.
Die Grundstücksumgebung ist mit EFH, DH und RH bebaut; gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den Lageplan zu
Lage: 89356 Haldenwang
Kaufpreis: € 1.300.000,-
Verfügbar - ab sofort - (miet-/pachtfrei!)!
Käuferprovision: 4,76% inkl. 19% MwSt. vom Kaufpreis
Eckdaten
Objektart
Grundstück
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Wohnen
Verfügbar ab
Ab sofort
Grundstücksfläche
2.902 m²
Sonstiges
Haftungsausschluss
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Auftraggebers erstellt! Wir weisen freundlich darauf hin, dass die von uns genannten Informationen und Angaben nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bilder, Grundrisse sind als künstlerische Illustrationen zu verstehen. Die Pläne sind nicht maßstabsgetreu und somit nicht zur genauen Maßentnahme geeignet. Wohnflächenangabe erfolgt laut Mitteilung vom Eigentümer. Bei Grundstücken kann die Bebaubarkeit nur durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geklärt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Bebaubarkeit, Ertrag oder Verwendbarkeit. Die Angaben erfolgen unsererseits ohne Gewähr.
Dieses Angebot erfolgt sowohl für den/die Eigentümer/-in als auch für den/die Kaufinteressenten/-in freibleibend! Sollten für die Kaufimmobilie Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- bzw. unterbieten, ist es dem Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Kauf einem Interessenten mit einem höheren oder auch niedrigerem Angebot zu erteilen. Wir bitten um Verständnis!
Was Sie als Kunde wissen sollten!
Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Immobilienmaklers zurückgeht. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
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