Baugrundstück in M.-Forstenried - Top-Lage - sofort verfügbar!
81476 München
Objekt ID: MY1391
Verkauft
Beschreibung
Die Bebauung des 486m² (ca. 15m Straßenseite x ca. 33m) großen, ruhig und zentral gelegenen Grundstücks (Südausrichtung!) mit Altbestand (Einfamilienhaus) richtet sich nach der Nachbarbebauung ("Gebot des Einfügens“) gem. § 34 BauGB. Denkbar wäre ein freistehendes Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder ein Doppelhaus - vorbehaltlich der planungsrechtlichen Vorgaben und Zustimmung der LBK-München.
Die Grundstücksumgebung ist mit EFH, DH, RH und Mehrfamilienhäusern bebaut; gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den Lageplan zu
ca. 10min. zur U-Bahnstation U3 Fürstenried West
ca. 10min. zum Forstenrieder Park
im Umkreis von 2-900m Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Bäcker, Restaurant etc.
Lage: 81476 München
Kaufpreis: € 1.650.000,-
Verfügbar - ab sofort - (miet-/pachtfrei!)!
Käuferprovision: 3,57% inkl. 19% MwSt. vom Kaufpreis
Eckdaten
Objektart
Grundstück
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Wohnen
Verfügbar ab
Ab sofort
Grundstücksfläche
486 m²
Sonstiges
Haftungsausschluss
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Auftraggebers erstellt! Wir weisen freundlich darauf hin, dass die von uns genannten Informationen und Angaben nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bilder, Grundrisse sind als künstlerische Illustrationen zu verstehen. Die Pläne sind nicht maßstabsgetreu und somit nicht zur genauen Maßentnahme geeignet. Wohnflächenangabe erfolgt laut Mitteilung vom Eigentümer. Bei Grundstücken kann die Bebaubarkeit nur durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geklärt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Bebaubarkeit, Ertrag oder Verwendbarkeit. Die Angaben erfolgen unsererseits ohne Gewähr.
Dieses Angebot erfolgt sowohl für den/die Eigentümer/-in als auch für den/die Kaufinteressenten/-in freibleibend! Sollten für die Kaufimmobilie Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- bzw. unterbieten, ist es dem Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Kauf einem Interessenten mit einem höheren oder auch niedrigerem Angebot zu erteilen. Wir bitten um Verständnis!
Was Sie als Kunde wissen sollten!
Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Immobilienmaklers zurückgeht. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
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