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Immobilienpreise Straßlach-Dingharting | Bodenrichtwerte und die aktuellen Preise für Haus, Wohnung und Grundstück

Der höchste Verkaufspreis für Wohnungen in Straßlach-Dingharting lag bis 2026 bei 13.448 EUR/m², für Häuser bis 2026 bei 11.262 EUR/m² und für Grundstücke bis 2026 bei 2.829 EUR/m².

Der Orientierungswert (2025) für Wohnungen in Straßlach-Dingharting liegt bei 5.073 EUR/m², für Häuser bei 8.580 EUR/m² und für baureifes Land im Landkreis München bei 1.612 EUR/m².

 

Preisentwicklung Immobilien Straßlach-Dingharting

Bauland-Kaufwerte ∅ (Landkreis München)

Prognose 2026 (Jahresende) bei 1.612 EUR/m², 2025 bei 1.612 EUR/m² und 2024 bei 1.615 EUR/m²

Hauspreise ∅ (Modellwerte)

Prognose 2026 (Jahresende) bei 8.863 EUR/m², 2025 bei 8.580 EUR/m² und 2024 bei 8.564 EUR/m²

Wohnungspreise ∅ (Modellwerte)

Prognose 2026 (Jahresende) bei 5.402 EUR/m², 2025 bei 5.073 EUR/m² und 2024 bei 4.982 EUR/m²
Repräsentanz München-Sendling

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AkuRat Immobilien

Waldfriedhofstraße 91
81377 München
Sie möchten kaufen: Tel.: 089 30 66 88 190
Sie möchten verkaufen: Tel.: 089 219 641 09
E-Mail: muenchen@akurat.net

 

Als Immobilienmakler für Straßlach-Dingharting beraten wir Sie gerne persönlich.

Immobilienpreise in Straßlach-Dingharting nach Grundstücksmerkmalen einordnen

Die Größe eines Grundstücks erklärt nur einen Teil des Immobilienwerts in Straßlach-Dingharting. Ebenso wichtig sind Zuschnitt, Zugang, vorhandene Bebauung und die belegte Nutzung der einzelnen Flächen. Ein Haus mit großzügigem Garten kann deshalb eine andere Vergleichsgrundlage benötigen als ein Angebot, bei dem weitere Bebauung bereits konkret nachgewiesen ist.

Schutzgebietsbezug am einzelnen Grundstück prüfen

Der Landkreis München führt das Landschaftsschutzgebiet „Südliches Gleißental im Gebiet der Gemeinden Dingharting und Oberbiberg“. Diese Gebietsbezeichnung beantwortet noch nicht, ob ein bestimmtes Verkaufsgrundstück innerhalb seiner Grenzen liegt. Dafür sind die genaue Lage und die maßgeblichen Unterlagen erforderlich.

Für einen Vergleich wird ein möglicher Schutzgebietsbezug daher konkret erfasst. Aus der Nähe zu geschützter Landschaft folgt weder ein pauschaler Preisaufschlag noch ein allgemeiner Abschlag. Entscheidend ist, welche Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten am untersuchten Objekt tatsächlich vorliegen. Eine einzelne Gebietsbezeichnung ersetzt diese Prüfung nicht.

Zusätzliche Fläche nicht vorschnell als Bauland bewerten

Bei einem größeren Grundstück wird unterschieden, welcher Teil mit dem Haus genutzt wird und welche weitere Nutzung belegt ist. Ein weitläufiger Garten, ein schmaler rückwärtiger Bereich und eine eigenständig erschlossene Fläche stellen unterschiedliche Situationen dar. Die gesamte Fläche mit einem einzigen Vergleichswert zu multiplizieren kann diese Unterschiede verdecken.

Die gemeindliche Planübersicht enthält getrennte Pläne und Änderungen, beispielsweise für Talfeld-Nord und Straßlach-Unterfeld. Welche Fassung ein Grundstück betrifft, muss anhand des konkreten Bereichs geklärt werden. Die bloße Nennung in der Übersicht bestätigt noch keine bestimmte zusätzliche Bebauung.

Gebäude und unmittelbare Umgebung vergleichbar erfassen

Bei Häusern ergänzen Gebäudeaufteilung, Modernisierungsstand und nachgewiesene Wohnfläche die Grundstücksbetrachtung. Zwei äußerlich ähnliche Objekte können unterschiedliche Arbeiten an Dach, Heizung oder Gebäudehülle erfordern. Für den Vergleich interessieren daher der Umfang bereits ausgeführter Maßnahmen und der erkennbare weitere Bedarf.

Bei Wohnungen kommen die Eigenschaften der Einheit und des Gemeinschaftseigentums hinzu. Für beide Objektarten wird die unmittelbare Umgebung betrachtet. Eine allgemeine Ortsbezeichnung oder identische Werte für mehrere Teilgebiete reichen nicht als Nachweis, dass die konkreten Angebote dieselbe Qualität oder eine eigene örtliche Stichprobe aufweisen.

Datenart und Zeitpunkt der Vergleichswerte offenlegen

Der Gutachterausschuss im Landkreis München gewinnt amtliche Auswertungen aus der Kaufpreissammlung. Angebotspreise zeigen zunächst die Erwartungen der Verkäufer; Prognosen beschreiben erwartete Entwicklungen. Für eine Preisempfehlung werden diese Grundlagen mit ihrem jeweiligen Zeitbezug unterschieden.

Die Bodenrichtwertauskunft nennt Werte zum 1. Januar 2026 und verweist auf BORIS-Bayern sowie die Geschäftsstelle. Sie betrachtet den Boden ohne Gebäude. Die passende Zone und besondere Grundstücksmerkmale bleiben deshalb auch bei einem amtlichen Ausgangswert wichtig.

Eine persönliche Immobilienbewertung führt die Vergleichsgrundlagen mit Ihren Unterlagen und der Besichtigung zusammen. Die Maklerseite für Straßlach-Dingharting erläutert die anschließende Vorbereitung des Verkaufs.

Die 5 Schritte zum Immobilienverkauf in Straßlach-Dingharting

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen die wichtigsten Eckdaten und geben Ihnen eine erste Orientierung.

Verkaufsstrategie abstimmen

Wir besprechen gemeinsam, welcher Weg zu Ihrer Immobilie passt.

Professionelle Vermarktung

Wir bereiten Präsentation, Exposé und Vermarktung strukturiert vor.

Besichtigungen & Verhandlung

Wir koordinieren Termine und prüfen Interessentinnen und Interessenten.

Notartermin begleiten

Wir begleiten Sie bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses.

Kundenstimmen

Fragen zur Preiseinordnung in Straßlach-Dingharting

Führt ein Schutzgebietsbezug automatisch zu einem Wertabschlag?

Eine pauschale Aussage wäre zu grob. Geprüft werden die genaue Lage, die tatsächliche Nutzung und die Eigenschaften des konkreten Grundstücks.

Ist ein großer Garten wie ein weiterer Bauplatz zu bewerten?

Eine mögliche weitere Bebauung benötigt eigene Nachweise. Gartenfläche und gesicherte Entwicklungsmöglichkeiten werden deshalb differenziert betrachtet.

Welcher Bodenrichtwert passt zu meiner Adresse?

Ausgangspunkt sind die zugehörige Zone und ihre Merkmale. Besondere Eigenschaften des Grundstücks werden anschließend objektbezogen eingeordnet.

Sprechen Sie uns persönlich unter Tel.: 089 219 641 09 an
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