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Baugrundstück Buchloe
Verkauft
Baugrundstück Buchloe
Verkauft
Eckdaten
Ausstattung
Lage

Baugrundstück in Buchloe in absolut ruhiger Lage!

86807 Buchloe / Lindenberg
Objekt ID: LD1554
Verkauft

Beschreibung

Wir freuen uns Ihnen dieses besondere Investitionsobjekt vorstellen zu dürfen.

Die Bebauung des insgesamt ca. 1.385 m² (noch zu vermessen) großen, sehr ruhig und TOP-gelegenen Grundstücks richtet sich nach der Nachbarbebauung ("Gebot des Einfügens“) gem. § 34 BauGB.
Die Grundstücksumgebung ist mit Einfamilien-/Doppel-/Mehrfamilienhäusern geprägt, denkbar wären 2 Doppelhäuser bzw. 1 DH und ein Dreispänner - vorbehaltlich der Genehmigung des Bauamtes.

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Lageplan und die Stellplatzsatzung zu.

Kaufpreis:
Bereits verkauft!

Eckdaten

Objektart
Grundstück
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Wohnen
Verfügbar ab
Ab sofort
Grundstücksfläche
1.385 m²

Sonstiges

Haftungsausschluss
Dieses Exposé wurde nach Angaben des Auftraggebers erstellt! Wir weisen freundlich darauf hin, dass die von uns genannten Informationen und Angaben nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bilder, Grundrisse sind als künstlerische Illustrationen zu verstehen. Die Pläne sind nicht maßstabsgetreu und somit nicht zur genauen Maßentnahme geeignet. Wohnflächenangabe erfolgt laut Mitteilung vom Eigentümer. Die Angaben erfolgen unsererseits ohne Gewähr. Bei Grundstücken kann die Bebaubarkeit nur durch eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geklärt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Bebaubarkeit, Ertrag oder Verwendbarkeit.

Dieses Angebot erfolgt sowohl für den/die Eigentümer/-in als auch für den/die Kaufinteressenten/-in freibleibend! Sollten für die Kaufimmobilie Gebote eingehen, die die Kaufpreisvorstellung über- bzw. unterbieten, ist es dem Eigentümer vorbehalten, den Zuschlag zum Kauf einem Interessenten mit einem höheren oder auch niedrigerem Angebot zu erteilen. Wir bitten um Verständnis!

Was Sie als Kunde wissen sollten!
Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Immobilienmaklers zurückgeht. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.


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