Grundstück verkaufen in Au-Haidhausen: Bodenrichtwerte und Grundstückspreise
Beim Verkauf eines Grundstücks in Au-Haidhausen sollte früh klar sein, welche Bedeutung die vorhandene Bebauung hat. Ein Grundstück mit Wohnraum, eine Hoffläche und eine tatsächlich freie Fläche bieten unterschiedliche Ausgangspunkte. Die Vorstellung eines künftigen Neubaus benötigt deshalb eine eigene, nachvollziehbare Prüfung.
AkuRat begleitet Ihre Verkaufsvorbereitung über die Repräsentanz München-Sendling. Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen zusammen und besprechen, ob der bestehende Zustand oder eine bereits belegte Veränderungsmöglichkeit das Angebot bestimmt. Käufer erhalten damit eine verständliche Grundlage für ihre Entscheidung.
Mit einer fundierten Grundlage starten.
Unser kostenloser Bodenrichtwert-Check hilft beim Einstieg. Wir beschaffen die amtlichen Unterlagen und übernehmen die Gebühren. Für den möglichen Verkauf betrachten wir auf Ihren Wunsch auch die individuellen Merkmale und die nächsten Schritte.
Für Eigentümer und bevollmächtigte Personen. Ohne Verkaufsverpflichtung.
Lieber direkt anfragen? Den Grundstücksverkauf besprechen
Ihr kostenloser Bodenrichtwert-Check
Der Bodenrichtwert ist ein erster Baustein für die Einordnung Ihres Grundstücks. Wir fordern die amtlichen Unterlagen an, übernehmen die Kosten und stellen sie Ihnen kostenlos zur Verfügung. Eine Verkaufsberatung erfolgt nur auf Ihren Wunsch.
- 01Ihr Grundstück
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Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich. Bei Grundstücken ohne Hausnummer benötigen wir stattdessen das Flurstück oder einen genauen Lagehinweis.
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Grundstückspreise in Au-Haidhausen mit dem Bestand abgleichen
Für die amtliche Bodenwerteinordnung ist der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München zuständig. Er stellt die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 über das städtische Portal oder schriftlich gegen Gebühr bereit. Zur passenden Zone gehören die beschriebenen Grundstücksmerkmale und die Erläuterungen mit demselben Stichtag.
Ein Bodenrichtwert beantwortet nicht, ob vorhandener Wohnraum entfernt oder eine Hoffläche zusätzlich bebaut werden kann. Bei einem bebauten Anwesen gehören deshalb Gebäude, bestehende Nutzungen, bekannte Rechte und der dokumentierte Zustand in die Bewertung. Das verhindert, dass eine angenommene freie Fläche mit dem tatsächlich angebotenen Grundstück verwechselt wird.
Für Ihren Verkauf erläutern wir, welche Eigenschaften den Preis tragen und welche Entwicklung lediglich zur Diskussion steht. Eine Kalkulation auf Grundlage eines späteren Neubaus setzt andere Nachweise voraus als ein Angebot für den belegten Bestand. Diese Annahmen sollten bei der Besprechung von Kaufangeboten sichtbar bleiben.
Wohnraum, Nebenflächen und Zugang vollständig aufnehmen
Erstellen Sie zunächst eine Übersicht über Vorder- und Rückgebäude, heutige Nutzungen sowie vorhandene Hof- und Nebenflächen. Bei unterschiedlichen Planständen muss erkennbar sein, welcher die aktuelle Situation zeigt. Eine leerstehende Wohnung ist dabei nicht allein deshalb eine beliebig anders nutzbare Fläche.
Für eine angedachte Teilfläche sind die Zugänge zu den verbleibenden Gebäuden besonders wichtig. Prüfen Sie anhand der vorhandenen Unterlagen, welche Wege, Leitungen oder Nebenflächen weiterhin benötigt werden. So lässt sich ein Kaufinteresse an der freien Fläche von den Anforderungen des übrigen Anwesens unterscheiden.
Erhaltungssatzungen in Au-Haidhausen vor einer Entwicklungszusage prüfen
Die amtliche Übersicht der Münchner Erhaltungssatzungen führt Haidhausen, Obere Au und Untere Au/Untergiesing als getrennte Gebiete. Für Untere Au/Untergiesing nennt sie eine Bekanntmachung vom 20.02.2026. Die Gebietsnamen allein ordnen ein Grundstück noch nicht zu; maßgeblich ist jeweils der veröffentlichte räumliche Umgriff.
Für Eigentümer eines bebauten Grundstücks ist dieser Abgleich vor allem dann wichtig, wenn ein Käufer Umbau, Nutzungsänderung oder Ersatzbebauung anstrebt. Im Verkauf sollte erkennbar sein, welcher Bestand vorhanden ist und ob eine konkrete Veränderung bereits mit den zuständigen Stellen geklärt wurde.
Bestehenden Wohnraum nicht als freie Baufläche kalkulieren
Die Münchner Informationen zu Baumaßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten erläutern Genehmigungsanforderungen für Änderungen, Nutzungsänderungen und Rückbau von Wohnraum. Nach der dort beschriebenen Praxis ist Wohnraumabbruch grundsätzlich nicht genehmigungsfähig; Ausnahmen benötigen eine schlüssige Einzelfallbegründung. Eine Ersatzbebauung sollte deshalb keinesfalls als selbstverständlich verfügbare Verkaufsoption erscheinen.
Eine solche Aussage betrifft die geplante Maßnahme. Für Ihre Vorbereitung geht es darum, deren tatsächlichen Stand festzuhalten. Liegt lediglich ein erster Entwurf eines Interessenten vor, gehört er entsprechend bezeichnet. Eine vorhandene schriftliche Auskunft oder Entscheidung wird mit Datum und ihrem konkreten Gegenstand zugeordnet.
Bestandsunterlagen schaffen nachvollziehbare Käufergespräche
Hilfreich sind Grundrisse mit eindeutiger Nutzungszuordnung, verfügbare Flächenberechnungen und vorhandene Genehmigungen. Ergänzen Sie die bekannte Nutzung der Nebenräume und die Erschließung über Hof oder Durchfahrt. So müssen Käufer diese Informationen nicht aus älteren Plänen und einzelnen Fotografien selbst zusammensetzen.
Wir stimmen mit Ihnen ab, welche offenen Fragen vor dem Angebot geklärt werden sollten. Wenn Kaufinteressenten unterschiedliche Entwicklungsvorstellungen verfolgen, vergleichen wir ihre Angebote einschließlich der daran geknüpften Bedingungen. Ein höherer genannter Kaufpreis allein zeigt noch nicht, wie belastbar das Angebot für Ihren gewünschten Verkaufsablauf ist.

Ihr Grundstück.
Ihr nächster Schritt.
Vielleicht möchten Sie zunächst die Wertgrundlagen verstehen. Vielleicht steht Ihr Verkaufswunsch bereits fest. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung der Unterlagen und besprechen auf Ihren Wunsch, wie es weitergehen kann.
Sie entscheiden, ob es beim Bodenrichtwert-Check bleibt oder ob wir gemeinsam den Verkauf vorbereiten.
Persönlich, unverbindlich und ohne Verkaufsverpflichtung.
Die 5 Schritte zum Grundstücksverkauf in Au-Haidhausen
1. Bestand und Verkaufsabsicht besprechen
Wir erfassen Grundstück, Gebäude und vorhandene Nutzungen. Sie erläutern, ob ein vollständiger Verkauf oder eine bestimmte Teilfläche im Vordergrund steht.
2. Unterlagen und Gebietsbezug ordnen
Bestandspläne, bekannte Rechte und vorhandene Entscheidungen werden zusammengestellt. Für Veränderungen wird der relevante räumliche und sachliche Prüfungsbedarf festgehalten.
3. Präsentation und Preis abstimmen
Das Angebot zeigt nachvollziehbar, was heute vorhanden ist. Geprüfte Möglichkeiten und erste Ideen erhalten ihren jeweiligen Stand.
4. Angebote mit ihren Voraussetzungen vergleichen
Wir begleiten Besichtigungen und Käuferfragen. Finanzierungsstand, gewünschter Zeitrahmen und Bedingungen einer geplanten Entwicklung werden gemeinsam bewertet.
5. Notarielle Abwicklung vorbereiten
Die vereinbarten Punkte werden für den Vertragsentwurf zusammengestellt. Wir unterstützen die Abstimmung der Übergabe und der zum Verkauf gehörenden Unterlagen.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden:






Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf in Au-Haidhausen
Gelten die Erhaltungssatzungen überall in Au-Haidhausen?
Die Stadt führt mehrere eigenständig abgegrenzte Gebiete. Für ein Grundstück ist der jeweilige amtliche Umgriff zu prüfen. Der Stadtbezirksname allein genügt für die Zuordnung nicht.
Kann leerstehender Wohnraum als frei verfügbare Grundstücksfläche gelten?
Leerstand allein erlaubt diesen Schluss nicht. Die Stadt bezieht auch leerstehende Wohnungen in ihre Hinweise ein. Für ein Entwicklungsvorhaben muss der vorhandene Wohnraum entsprechend berücksichtigt werden.
Wie gehe ich mit einer Neubauidee eines Kaufinteressenten um?
Lassen Sie darstellen, welche Annahmen dem Angebot zugrunde liegen und was bereits geprüft wurde. Eine Skizze oder Kaufabsicht ersetzt keine erforderliche Entscheidung zu Abbruch, Nutzung oder Bebauung.
Welche Unterlagen erleichtern die Bewertung eines bebauten Grundstücks?
Aktuelle Bestandsgrundrisse, Nutzungszuordnungen, vorhandene Flächenberechnungen und Genehmigungen sind hilfreich. Ergänzen Sie bekannte Rechte und Informationen zum Zugang. Entscheidend ist die nachvollziehbare Zuordnung zur angebotenen Fläche.
Eine Einschätzung für Ihr konkretes Grundstück
Der Bodenrichtwert-Check liefert einen ersten Baustein. Für die weitere Einordnung können Sie hier auch die bestehende Immobilienbewertung nutzen.
Lieber direkt den Grundstücksverkauf besprechen?
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Grundstücksverkauf gern persönlich. Natürlich komplett unverbindlich & kostenlos.
Sprechen Sie uns persönlich unter Tel.: 089 219 641 09 an oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
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Repräsentanz München-Sendling
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E-Mail:muenchen@akurat.net
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Ihr nächster Schritt
Sie möchten die Preisgrundlagen und Unterlagen Ihrer Fläche besprechen? Beginnen Sie mit den Eckdaten bei der Immobilienbewertung. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte für Ihr konkretes Verkaufsziel.
Örtliche Quellen und Datenstand
Quellenprüfung: 07.09.2026. Örtliche Unterlagen dienen als Rechercheeinstieg. Aussagen zu einer konkreten Fläche oder geplanten Nutzung benötigen die passende Grundstückszuordnung und den belegten Verfahrensstand.