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Baulasten – Was Käufer und Verkäufer unbedingt wissen sollten

Die Begriffe „Baulast“ oder „Baulastenverzeichnis“ klingen auf den ersten Blick bürokratisch – können aber beim Immobilienverkauf oder -kauf immens wichtig werden. Denn eine Baulast kann den Wert, die Nutzung und sogar die Bebaubarkeit eines Grundstücks erheblich beeinflussen.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen als erfahrenes Maklerbüro, was eine Baulast ist, wie Sie herausfinden, ob eine vorliegt, und worauf Sie beim Kauf oder Verkauf achten sollten.


Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie verpflichtet ihn dazu, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu dulden oder zu unterlassen – beispielsweise für das Nachbargrundstück.

Das Besondere: Eine Baulast ist keine Belastung im Grundbuch, sondern wird im Baulastenverzeichnis geführt. Sie ist somit für Laien häufig nicht sofort sichtbar, kann aber weitreichende Folgen haben.


Welche Arten von Baulasten gibt es?

In Deutschland existieren verschiedene Formen von Baulasten – je nach Bundesland unterschiedlich benannt und geregelt. Die häufigsten sind:

  • Zuwegungsbaulast: Das Grundstück muss als Zugang oder Zufahrt für ein anderes Grundstück dienen.

  • Abstandsflächenbaulast: Ein Eigentümer verpflichtet sich, auf seinem Grundstück Abstandsflächen zu übernehmen, damit der Nachbar näher bauen darf.

  • Stellplatzbaulast: Auf dem Grundstück müssen Stellplätze für ein anderes Grundstück bereitgestellt werden.

  • Erschließungsbaulast: Das Grundstück muss Erschließungsleitungen (z. B. Strom, Wasser) dulden.

All diese Baulasten können die Nutzung eines Grundstücks einschränken oder zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen.


Warum sind Baulasten beim Immobilienkauf wichtig?

Baulasten wirken grundstücksbezogen – das heißt: Sie gehen beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Wer ein Grundstück mit Baulast erwirbt, übernimmt also auch die damit verbundenen Pflichten.

Mögliche Folgen:

  • Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten

  • Wertminderung des Grundstücks

  • Konflikte mit Nachbarn bei unklaren Regelungen

  • Haftungsfragen bei Verstößen

Als Maklerbüro klären wir frühzeitig, ob Baulasten bestehen, und beraten unsere Kunden transparent – vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags.


Wie finde ich heraus, ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist?

Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen, sondern ausschließlich im Baulastenverzeichnis der örtlichen Bauaufsichtsbehörde dokumentiert. Als Käufer oder Verkäufer können Sie dort Auskunft beantragen.

In vielen Regionen ist dies bereits online oder per schriftlichem Antrag möglich. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir, diese Prüfung vor dem Kauf durchzuführen – idealerweise gemeinsam mit dem Makler und ggf. einem Architekten oder Baujuristen.

Wir übernehmen diese Anfrage selbstverständlich für unsere Kunden – unkompliziert und rechtzeitig.


Häufige Fragen zu Baulasten

Gibt es Baulasten überall in Deutschland?
Nicht ganz. In Bayern beispielsweise gibt es kein klassisches Baulastenverzeichnis – dort werden ähnliche Verpflichtungen teilweise im Grundbuch geregelt oder über andere Verfahren dokumentiert.

Können Baulasten gelöscht werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn sie nicht mehr notwendig sind oder ihre Funktion entfallen ist. Ein Antrag auf Löschung muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Was kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Je nach Kommune meist zwischen 10 und 50 Euro. In vielen Fällen reicht eine formlose Anfrage.

Kann eine Baulast den Verkaufspreis beeinflussen?
Ja – je nach Art und Einschränkung kann der Marktwert eines Grundstücks durch eine Baulast sinken. Umgekehrt kann die rechtzeitige Klärung sogar Vertrauen bei Käufern schaffen.


Fazit: Baulasten sind oft versteckt – aber rechtlich bindend

Eine Baulast kann erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung und den Wert eines Grundstücks haben. Sie ist rechtlich bindend, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht. Deshalb sollten Käufer und Verkäufer unbedingt prüfen (lassen), ob und welche Baulasten bestehen.

Als erfahrenes Maklerbüro kümmern wir uns um alle notwendigen Recherchen, beschaffen Baulastenauskünfte und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung – damit Sie als Käufer oder Verkäufer keine unerwarteten Risiken übernehmen.


Jetzt Beratung anfordern – wir prüfen Ihr Grundstück auf Baulasten

Sie möchten ein Grundstück verkaufen oder kaufen? Wir kümmern uns um alle relevanten Unterlagen – inklusive Baulastenverzeichnis, Grundbuch und Bebauungsplan.

Alois Hitzenbichker Geschäftsführer AkuRat Immobilien

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